Entscheidende Frage für Anwohner: Regierungspräsidium erklärt Festlegung der Lärmgrenzwerte für Müller Fleisch
Birkenfeld/Pforzheim/Karlsruhe. Wie viel Lärm genau darf die Großschlachterei im Brötzinger Tal den nahen Wohnlagen bringen? Diese Frage ist für Anwohner in Birkenfeld und der Pforzheimer Siedlung Herrenstriet entscheidend. Das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) hat Grenzwerte festgelegt, die den Kritikern zu hoch sind. Eine juristische Überprüfung steht im Raum. Wie ist das RP zu diesen Werten gekommen?
Die PZ hatte noch mal nachgefragt. Wie berichtet, hält sich die Behörde an die Vorschriften der Technischen Anleitung zum Lärmschutz für eine „Gemengelage“, in der Wohnen und Industrie sehr nahe beinanderliegen. RP-Sprecherin Clara Reuß betont, man habe bei der Frage nach den zulässigen Lärmpegeln den in der Vorschrift geforderten Zwischenwert streng mathematisch berechnet.
Für das Gewerbegebiet, in dem Müller Fleisch produziert, gelten Grenzwerte von 65 Dezibel tags und 50 Dezibel nachts – für die Wohngebiete der Anlieger jeweils zehn Dezibel weniger. Das RP habe die exakte Mitte berechnet. Dass die ermittelten 60 Dezibel tags und 45 Dezibel nachts zu einem Mischgebiet passen, sei Zufall.