Birkenfeld
Birkenfeld -  29.06.2019
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Grundstücke werden nur noch in bebaubarem Zustand verkauft

Emotional aufgeladen war die Diskussion um das Preisbewertungsverfahren bei Grundstücksverkäufen durch die Gemeinde – bis Martin Gnadler (CDU) nach knapp einer halben Stunde das Hin und Her satt hatte und einen Antrag auf Abstimmung stellte.

Die ergab mehrheitlich, dass weiterhin – wie von der Verwaltung vorgeschlagen – der aktuelle Bodenrichtwert als Preis angesetzt wird. Wie bisher kann in einzelnen Fällen aber auch davon abgewichen werden und die Gemeinde kann zum Beispiel den Gutachterausschuss für eine Bewertung heranziehen. Allerdings gibt es nun den Zusatz, dass nur noch Grundstücke Bestandteil eines Bebauungsplans werden können, die uneingeschränkt bebaubar sind.

Damit soll ein Streitfall wie zuletzt an der Arnbacher Straße in Gräfenhausen verhindert werden. Ein Gewerbegrundstück dort hatte der Gutachter aufgrund der stark abschüssigen Hanglage als unbebaubar bewertet und einen Verkauf zu einem niedrigeren Preis als üblich empfohlen. Erst im letzten Moment zog der Gemeinderat die Reißleine und füllte das Gelände selbst mit Aushubmaterial. Das brachte Birkenfeld an eingesparten Deponiegebühren und Einnahmen rund 300 000 Euro ein. Anschließend wurde das Areal zum regulären Preis verkauft.

Joachim Wildenmann (Grüne) hatte noch einmal die Fehler bei der Bewertung angeprangert und wollte nun nicht mehr auf den Gutachterausschuss vertrauen. Seine Fraktion stellte deshalb den Antrag, Grundstücke künftig öffentlich anzubieten und gegen Höchstgebot zu verkaufen, sollte vom Bodenrichtwert abgewichen werden. Diese Idee wurde allerdings mit 18 Gegenstimmen bei drei Ja-Stimmen klar abgelehnt.

Autor: Sven Bernhagen | Birkenfeld