Justiz weist im Fall Wörz Forderungen der AfD ab
Enzkreis/Birkenfeld. Die Justiz des Landes sehe im Fall Harry Wörz „keine neuen Ansätze für die Ermittlung eines Täters“, teilte Minister Guido Wolf (CDU) dem AfD-Landtagsabgeordneten Bernd Grimmer mit. Die AfD habe „modernste Untersuchungen“ vorgeschlagen, so Grimmer und sein Fraktionskollege Emil Sänze, die eine Anfrage eingereicht hatten zu dem Prozess, der in der Region rund 15 Jahre lang Aufsehen erregte.
Das Landgericht Karlsruhe sah es 1998 als erwiesen an, dass Wörz versucht habe, seine von ihm getrennte Frau zu töten. Nach zwei Wiederaufnahmeverfahren sprach der Bundesgerichtshof Wörz 2010 endgültig frei. Er erhielt eine Entschädigung. Noch sind die Akten nicht ganz geschlossen. Die Staatsanwaltschaft könne einen Täter eventuell wegen versuchten Mordes, der nicht verjährt, anklagen, sagte 2017 der damalige Sprecher Tobias Wagner. Wolf lehnte eine von der AfD geforderte Entschuldigung bei Wörz ab. „Ungeachtet einer Anteilnahme für sein Schicksal“ werde die Regierung nicht in die Justiz eingreifen.