Birkenfeld
Birkenfeld -  06.08.2020
Artikel teilen: Facebook Twitter Whatsapp

Lockerung bei Corona-Tests in Schlachtbetrieben möglich - Müller Fleisch könnte Ausnahmeantrag stellen

Birkenfeld/Stuttgart/Mannheim. Die uneingeschränkte Pflicht, sämtliche Mitarbeiter eines Schlachthofs zweimal pro Woche auf Corona testen zu müssen, ist unverhältnismäßig – das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim am Montag mitgeteilt. Das Gericht gab damit dem Eilantrag eines Schlachtbetriebs gegen die entsprechende Corona-Verordnung des Landes zumindest teilweise statt. Betroffen davon ist auch das Birkenfelder Unternehmen Müller Fleisch.

Eine PZ-Anfrage ergab allerdings, dass es nicht der fleischverarbeitende Betrieb aus dem Brötzinger Tal war, der den Eilantrag gestellt hat.

Die Corona-Verordnung „Schlachtbetriebe und Fleischverarbeitung“, die vor gut zwei Wochen in Kraft getreten war, sieht vor, dass Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten all ihre Mitarbeiter zweimal pro Woche auf Corona testen lassen müssen. So verfahre – den Vorgaben folgend – derzeit auch Müller Fleisch.

Das Gericht erklärte nun, dass Reihentests durchaus wichtig seien, um das Virus frühzeitig zu erkennen und die Weiterverbreitung zu verhindern. Die starre Pflicht zur Testung aller Beschäftigten zweimal pro Woche sei allerdings zu weitgehend, so der VGH. Die Betriebe müssten die Möglichkeit haben, bei der zuständigen Behörde Ausnahmen beantragen zu können, etwa wenn sie ein Hygienekonzept umsetzen, das sicherstellt, dass sich einzelne Kollegengruppen – etwa aus Verwaltung und Schlachtbetrieb – gar nicht begegnen. Ob auch Müller Fleisch eine Ausnahmegenehmigung stellt, „wird zur Zeit von der Geschäftsführung geprüft“, so die Pressestelle.

Müller Fleisch war der erste fleischverarbeitende Betrieb in Deutschland, bei dem es eine Corona-Welle größeren Ausmaßes gab. Seit Ostern wurden über 400 Infizierte gefunden. Inzwischen hätten die Maßnahmen des Pandemie-Konzepts aber gegriffen und die Lage habe sich beruhigt, teilte das Unternehmen mit: „Die gemäß der Landesverordnung durchgeführte Reihenbetestung ergab bisher keinen positiven Corona-Fall.“

Müller Fleisch hat insgesamt rund 1100 Beschäftigte. Gleichzeitig bei der Arbeit seien im Schnitt aber nur 700 bis 800. Sie seien zweimal pro Woche getestet worden. So seien seit Anfang Juli über 6500 Tests vorgenommen und in unabhängigen Labors analysiert worden. Die Kosten dafür trage Müller Fleisch. Aufgrund der Schichtarbeit seien die Tests mit „einem großen logistischen Aufwand“ verbunden.

Das Hygienkonzept, das in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Enzkreises eingeführt wurde, sieht unter anderem eine Temperaturmessung bei den Beschäftigten vor, wenn sie das Werksgelände betreten. Werden mögliche Anzeichen auf eine Erkrankung festgestellt, „bekommen diese Beschäftigten keinen Zugang zum Betrieb, werden auf Corona getestet und zu ihrem Hausarzt geschickt“, so Müller Fleisch.

Autor: Sven Bernhagen und dpa