Nach Angriff auf Birkenfelder Gemeinderat: Acht Jahre Haft wegen versuchten Mordes
Karlsruhe/Birkenfeld. Nach brutalem Überfall auf ehemaligen Birkenfelder Gemeinderat bleibt der Täter hinter Gittern – und muss unter anderem Schmerzensgeld zahlen.
Im Prozess gegen einen 52-jährigen Italiener hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Karlsruhe um Richter Fernando Sanchez-Hermosilla am Montag das Urteil verkündet. Wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Raub verurteilte sie den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren. Den ursprünglich erhobenen Vorwurf des besonders schweren Raubes sah die Kammer nicht als erfüllt an. Im Mittelpunkt des Verfahrens habe der Vorwurf des versuchten Tötungsdelikts gestanden, nicht die Entwendung der Brieftasche des Opfers mit rund 270 Euro.
Auf die Freiheitsstrafe wird die bereits verbüßte Auslieferungshaft angerechnet. Der Italiener war Mitte März festgenommen worden. Darüber hinaus verurteilte das Gericht den 52-Jährigen zu mehreren Zahlungen, darunter 25.000 Euro Schmerzensgeld.
Der Angeklagte ergriff am dritten Verhandlungstag erneut das Wort und entschuldigte sich bei dem Opfer. Bereits zuvor hatte er mehrfach Reue gezeigt. Nach Angaben des Gerichts ist der Italiener in Deutschland nicht vorbestraft. In Italien war er hingegen mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten und hatte dort Haftstrafen verbüßt. Was war passiert? Nach Überzeugung der Schwurgerichtskammer lauerte der Angeklagte im März 2025 einem 69-jährigen ehemaligen Birkenfelder Gemeinderat vor dessen Wohnung auf. Zusammen mit einem Komplizen. Der noch unbekannte Mittäter hält sich nach Angaben des Gerichts weiterhin in Italien auf. Während einer der Täter den Birkenfelder festhielt, schlug der andere ihm mehrfach von hinten mit einem Baseballschläger auf den Kopf. Der 69-Jährige verlor das Bewusstsein, erlitt unter anderem ein offenes Schädel-Hirn-Trauma sowie eine Fraktur der Stirnhöhle. Anschließend entwendeten die Täter seine Brieftasche mit Bargeld und Ausweisdokumenten.
In ihrer Urteilsbegründung machte die Kammer deutlich, warum sie den Angeklagten wegen versuchten Mordes verurteilte. Angesichts der massiven Gewalteinwirkung mit dem Baseballschläger habe der 52-Jährige den Tod des Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen. Zudem sei das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Die Täter hätten sich bewusst vor dem Wohnhaus versteckt und die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt.
Folgen bis heute sichtbar
Bis heute leidet der ehemalige Gemeinderat unter den Folgen der Tat. Unmittelbar nach dem Angriff erlitt er Hämatome am gesamten Körper sowie psychische Beeinträchtigungen wie Schlafstörungen und das Gefühl, verfolgt zu werden. Langfristig verlor er seinen Geruchs- und Geschmackssinn. Zudem klagt er weiterhin über Schmerzen an den Zähnen sowie wetterbedingte Beschwerden in der Schulter.
Die Argumentation der Verteidigung überzeugte die Kammer hingegen nicht. Rechtsanwalt Hans-Jürgen Kost-Stenger hatte seinen Mandanten lediglich als Gehilfen des Überfalls gesehen. Nach seiner Auffassung habe es vor der Tat keine Absprache zwischen dem Angeklagten und dem zweiten Täter gegeben. Auch von dem als Tatwaffe verwendeten Baseballschläger habe der 52-Jährige erst am Tatort erfahren.
Dieser Einschätzung folgte das Gericht nicht. Für die Kammer stand fest, dass der Angeklagte von dem geplanten Überfall wusste und ihn gemeinsam mit dem zweiten Täter ausführte. Damit sei er als Mittäter anzusehen.
