Friolzheim
Friolzheim -  24.03.2021
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Kein Wink mit dem Zaunpfahl: Friolzheimer Rat diskutiert Umgang mit unterschiedlichen Einfriedungen

Friolzheim. Mit unterschiedlichen Ausführungen und Höhen von Zäunen im Bereich des Bebauungsplans „Schelmenäcker“ hat sich der Friolzheimer Gemeinderat schon oft beschäftigt und vor über einem Jahr einen Kompromissvorschlag erarbeitet. Im Dezember 2020 hat das Landratsamt Enzkreis mitgeteilt, dass kein öffentliches Interesse erkannt werden kann, dass die Baurechtsbehörde tätig wird.

„Wir hatten Ende des Jahres 2019 längere Diskussionen über Zäune, die dort entstanden sind“, erinnerte Hauptamtsleiter Eberhard Enz die Gemeinderäte. „Sie hatten damals eine Einigung gefunden, dass Sie sich Zäune bis 1,2 Metern Höhe vorstellen können.“ Im ursprünglichen Bebauungsplan ist von Holzscherenzäunen mit einer Höhe von maximal 60 Zentimetern die Rede, die in Richtung öffentlicher Flächen zulässig sind. Für den westlichen Teil des Bebauungsplans erfolgte im Jahr 1978 eine Änderung, die Holzzäune zu öffentlichen Verkehrsflächen bis zu einer Höhe von 0,75 Metern zulässt und an den seitlichen und hinteren Grundstücksflächen eine Einfriedung mit Maschendraht in Höhe von 0,6 Metern.

Die aktuelle Situation sieht anders aus. Auch vorliegende Anträge für Befreiungen gehen weit über die Vorgaben hinaus. Das Landratsamt hat angemerkt, dass die Festsetzungen wohl nicht mehr den Bedürfnissen der Grundstückseigentümer entsprechen. Bei einer kürzlich durchgeführten Begehung durch das Landratsamt wurde festgestellt, dass Einfriedungen in unterschiedlichen Materialien und Höhen zu finden seien, die schon seit Jahren bestehen. Somit könnten vor Ort die festgesetzten Regelungen nicht mehr abgelesen werden. Im Schreiben des Landratsamtes wurde bezweifelt, dass die Festsetzungen einer juristischen Prüfung standhalten würden. Aus genannten Gründen erkenne das Landratsamt kein öffentliches Interesse mehr an einem Tätigwerden der Baurechtsbehörde.

Ratsuche an höherer Stelle

Hauptamtsleiter Enz hob hervor, dass eine Änderung des Bebauungsplans vorgeschlagen wurde, jedoch kein Vorschlag, wie die Änderung aussehen sollte. „Ich finde nicht, dass das hinnehmbar ist“, sagte Gemeinderätin Daniela Zinober (b.u.n.t.) und plädierte dafür, sich an eine höher geordnete Stelle zu wenden. Bürgermeister Michael Seiß schlug vor, vor einer möglichen Bebauungsplanänderung, die Instanzen im Landratsamt und auch das Regierungspräsidium einzubinden. „Man könnte das Schreiben auch so verstehen, dass man Einfriedungen freigibt“, merkte Gemeinderat Michael Welsch (FWV) an. „So könnte man das auch interpretieren“, sagte der Bürgermeister. „Wenn man das wegfallenlassen möchte, müsste man den Bebauungsplan ändern.“ Das Gremium beschloss mehrheitlich, sich zielgerichtet an das Landratsamt und an das Regierungspräsidium zu wenden. Zwei Gemeinderäte stimmten dagegen.

Autor: Claudia Keller