Scherereien wegen Scherenzäunen: Friolzheim muss Beabuungsplan aktualisieren
Friolzheim. Im Februar hatte der Friolzheimer Gemeinderat nicht zum ersten Mal darüber diskutiert, wie man im Bebauungsplan „Schelmenäcker“ mit unterschiedlichen Ausführungen und Höhen von Zäunen umgeht. In der ursprünglichen Fassung des Bebauungsplans waren Einfriedungen mit Holzscherenzäunen und einer Maximalhöhe von 60 Zentimetern nur zu öffentlichen Verkehrsflächen zulässig. Im Jahr 1978 gab es für den wesentlichen Teil des Plangebiets eine Änderung hin zu Holzzäunen von maximal 75 Zentimetern Höhe, sowie das Zugeständnis, eine zu begrünende Einfriedung in Form eines Maschendrahtzauns mit bis zu 60 Zentimeter Höhe für die seitlichen und hinteren Grundstücksgrenzen zu errichten.
Die steigende Zahl von Befreiungsanträgen legte allerdings nahe, dass die Festsetzungen kaum noch den heutigen Bedürfnissen entsprechen. Auch das Landratsamt stellte fest, dass die tatsächliche Situation vor Ort die Festsetzungen nicht mehr erkennen ließ Hauptamtsleiter Eberhard Enz berichtete von einem Antwortschreiben des Landratsamtes, in dem unter anderem auf den Vorschlag der Gemeinde eingegangen wurde, eine Höhe von 1,5 Metern zuzulassen, womit die meisten Verstöße abgedeckt wären.
Das Landratsamt hielt unter anderem fest, dass der eigentlich als Mischgebiet ausgewiesene Bereich faktisch als Wohngebiet genutzt werde. Dadurch sei es möglich, dass sich der Bebauungsplan bei einer juristischen Anfechtung als nicht rechtsgültig erweisen könnte. Das würde auch die von der Gemeinde angeregte Änderung der Festsetzung betreffen. Stattdessen empfahl das Landratsamt, die Festsetzung bezüglich der Einfriedungen im Plangebiet aufzuheben. „Wir sind etwas ratlos“, stellte Enz fest und bat die Gemeinderäte um ihre Ideen.
„Der Gedanke drängt sich auf, ob wir unsere Satzung mal überdenken“, sagte Gemeinderätin Ellinor Schmidt (FWV). Fraktionskollege Michael Welsch hob hervor, dass der Bebauungsplan aus dem Jahr 1978 stammt. „Es ist nicht mehr zeitgemäß, Vorgaben zu machen, wo Vorgaben nicht zwingend nötig sind“, erklärte er. Gemeinderat Jürgen Sülzle (WFF) machte darauf aufmerksam, dass es gerade bei unterschiedlichen Höhen von Fußweg und Garten schwierig sei festzulegen, von wo aus die Zaunhöhe gemessen wird. „Und dass man 1,50 Meter haben will, damit der Hund nicht wegspringt, kann ich verstehen“, ergänzte er.
Bürgermeister Michael Seiß erklärte auf Nachfrage, dass die Umwandlung in ein Wohngebiet noch größere Probleme geben würde. Gemeinderat Andreas Schur (b.u.n.t.) befürchtete, dass eine Freigabe zu „Wildwuchs“ führen würde. Zu seinem Vorschlag, analog einer Dachgaubensatzung, eine Zaunsatzung zu erstellen, erklärte Hauptamtsleiter Enz, dass dies im Gremium vor Jahren schon einmal verworfen wurde.
„Ich bin mutig und beantrage eine Freigabe“, beendete Gemeinderätin Schmidt die Diskussion. Ihr Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen. Damit gibt es künftig keine Beschränkungen mehr, was Zäune in diesem Gebiet angeht. „Schauen wir mal, wo wir hinkommen“, schloss der Bürgermeister schließlich das Thema ab.