Aus dem Sozial- und Kulturausschuss des Kreistags im Enzkreis
Einen Überblick über die Eingliederungshilfe des Enzkreises für Behinderte gab Sozialdezernentin Katja Kreeb im Sozial- und Kulturausschuss (SKA) des Kreistags: „Das ist der Löwenanteil im Sozialhaushalt.“ Landesweit hätten sich die Ausgaben pro Einwohner zwischen 2005 und 2018 von 84 auf 161 Euro fast verdoppelt. Im Enzkreis seien es lediglich 128 Euro. Dass man deutlich unter dem Landesschnitt liege, bedeute für den Kreis jährlich eine Ersparnis von rund 6,5 Millionen Euro. Man bezahle aber weder die Träger schlecht, noch vernachlässige man die Betroffenen, so Kreeb zu den geringen Ausgaben. Vielmehr sei der Grund, dass der Enzkreis mit 1,6 pro 1000 Einwohner die geringste Zahl an stationären Hilfen habe (Landesschnitt: 2,14). Ein Wohnheimsplatz koste jährlich rund 60 000 Euro verdeutlichte Kreeb: „Wir haben über Jahrzehnte an ambulanten Hilfen gearbeitet. Das ist der richtige Weg.“
Für das Bündnis für inklusive Beschulung wird eine Arbeitsgruppe gebildet, in die die Kreistagsfraktionen je bis zu zwei Mitglieder entsenden können. Drei Sitzungen sind im Herbst vorgesehen. Ziel ist, im Dialog mit den Kommunen Standorte zu finden, an denen inklusive Beschulung möglich ist.
Die Fahrdienstrichtlinien für Schwerstbehinderte werden wegen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) rückwirkend zum Jahresbeginn geändert. Auf den Kreishaushalt habe dies kaum Auswirkungen, so Kreeb. Die meisten Behinderten würden statt des Fahrdiensts die Kfz-Steuerbefreiung für ein Familienmitglied in Anspruch nehmen. 2019 hätten im Enzkreis 48 Menschen den Fahrdienst genutzt. Die Kosten lägen bei 60 000 Euro. Heinrich Furrer (FWV) erkundigte sich in diesem Zusammenhang nach der Reaktion auf die Kritik des Kreises am BTHG, dessen Umsetzung der Verwaltung wie auch den Betroffenen und ihren Betreuern größte Schwierigkeiten macht (die PZ berichtete). Landrat Bastian Rosenau erklärte, es sei ein Gespräch unter anderem mit der SPD-Bundestagsabgeordneten Katja Mast und einem betroffenen Vater angesetzt, um die Probleme aufzuzeigen und die Kritik weiterzutragen.
Nach Landesvorgaben werden die Richtlinien des Enzkreises zur Förderung ambulanter Hilfen im Vor- und Umfeld der Pflege geändert. Knapp 20 000 Euro an Zuschüssen seien 2019 ausgeschüttet worden. Die Summe soll sich auch nicht ändern. Kreeb betonte: „Der überschaubare Invest in die Hilfen zahlt sich aus.“ Kommunen und Ehrenamtliche seien sehr aktiv.
Zu den Sozialen Dienstleistungen in Zeiten von Corona erklärte Kreeb, der Kreis versuche in enger Abstimmung mit der Stadt Pforzheim, dem KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg) und den freien Trägern unbürokratische Lösungen zu finden – was die Versorgung der Betroffenen durch Behindertenwerkstätte, die Integrations- oder Jugendhelfe angehe, genauso wie bezüglich der Finanzierung der Leistungen. Würden die zumindest teilweise erbracht, gebe es das volle Geld, könnten die Angebote nicht gemacht werden, gebe es 75 Prozent. ben