Ausweisung von Schulstraßen und Schulzonen in der Region: Landrat Bastian Rosenau äußert sich zum Thema
Die CDU-Kreistagsfraktion hatte eine Anfrage an das Landratsamt gestellt, was die Optionen zur Ausweisung von Schulstraßen und Schulzonen betrifft. Zurückhaltend äußerte sich laut CDU-Mitteilung nun Landrat Bastian Rosenau in einer Antwort, heißt es in der Mitteilung, zu den „vom Land angeblich neu geschaffenen rechtlichen Möglichkeiten, Schulstraßen und -zonen auszuweisen“.

Die Rechtslage habe sich nicht geändert, so der Landrat, da hierfür der Bundesgesetzgeber zuständig sei. Die neuen Hinweise informierten lediglich über bestehende Optionen, temporäre oder dauerhafte Straßensperrungen vor Schulen umzusetzen, wenn Bedarf bestehe. Dagegen hatte das Verkehrsministerium erklärt, das Land erleichtere Kommunen die Einführung von Schulstraßen und Schulzonen in Baden-Württemberg. Ziel sei, dass Kinder und Jugendliche aktiv, sicher und eigenständig zur Schule kommen können. Bei Schulstraßen würden ein oder mehrere Straßenabschnitte im direkten Schulumfeld zu Beginn und zum Ende des Schultages für einen begrenzten Zeitraum – zum Schulbeginn und zum Schulende – für den motorisierten Verkehr gesperrt. Ausnahmen, etwa für Anwohnerinnen und Anwohner oder Menschen mit Behinderungen, seien möglich, so das Ministerium in einer Mitteilung, die von der CDU-Kreistagsfraktion aufgegriffen worden sei.
Das Landratsamt Enzkreis setzt sich, so zitiert die CDU-Mitteilung Rosenau weiter, in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden das gesamte Jahr über für die Verkehrssicherheit ein, insbesondere für die Sicherheit der Schulwege. Besonders zu Schuljahresbeginn werde diesem Thema eine besondere Bedeutung beigemessen. Die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Enzkreis habe die Städte und Gemeinden wie jedes Schuljahr über verschiedene Möglichkeiten informiert, die Schulwegsituation zu verbessern. Dazu gehörten Programme wie „MOVERS – Aktiv zur Schule“, „Schulwegplaner-BW“ und „Schulwegtrainer“, die eine kontinuierliche Verbesserung der Schulwege ermöglichen. Zudem wurde ein Hinweispapier zur Einrichtung von Schulstraßen und -zonen bereitgestellt. Es lägen bisher keine konkreten Vorschläge oder Anträge zur Nutzung der neuen Regelung vor. Das Landratsamt stehe jedoch, so heißt es in der Mitteilung weiter, bereit, gemeinsam mit interessierten Gemeinden konkrete Anwendungsmöglichkeiten zu prüfen und dabei mögliche negative Auswirkungen zu berücksichtigen.
Das Landesprogramm „MOVERS – Aktiv zur Schule“ unterstütze Schulen und Kommunen dabei, die Sicherheit und aktive Mobilität von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Es werden Maßnahmen wie die Erstellung von Schulwegplänen, die Schaffung sicherer Schulwege und die Installation von Rad-Service-Punkten gefördert. Das Landratsamt Enzkreis steht den Städten und Gemeinden regelmäßig bei Verkehrsschauen vor Ort unterstützend zur Seite, schließt der Landrat seine Antwort an den Vorsitzenden der CDU-Fraktion.