Busstreit im Enzkreis beendet: Kartellbehörde sieht keinen Verstoß
Enzkreis/Pforzheim. Es war ruhig geworden in Sachen Buslinienvergabe im westlichen Enzkreis. 2021 hatte der Kreistag das Verfahren mit einem eigenen Ausschuss überprüft, Rügen an die Verwaltung erteilt und ihr mehrere Aufträge mitgegeben. Zusätzlich hatten einige Lokalpolitiker Anzeigen erstattet oder Dienstaufsichtsbeschwerden eingelegt. „Stand heute sind alle Überprüfungen abgeschlossen. Nicht eine einzige der Behauptungen angeblicher Rechtsverstöße hat sich bestätigt“, so Rosenau in einer Pressemitteilung des Landratsamts Enzkreis.

Als letzte haben nun die Landeskartellbehörde und das Regierungspräsidium ihre Prüfungen abgeschlossen. „Ein dienstliches Fehlverhalten von Herrn Landrat Rosenau haben wir bei unserer Prüfung nicht feststellen können“, schreibt das Regierungspräsidium an Joachim Wildenmann. Der Kreisrat hatte im August 2021 Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.
Auch die Landeskartellbehörde, so heißt es in dem Schreiben, das auch beim Enzkreis eingegangen ist, „hat nach umfangreichen Prüfungen keinen wettbewerblichen Verstoß der Aufgabenträger feststellen können.“ Diese Prüfung hatte der Pforzheimer Stadtrat und Landtagsabgeordnete Hans-Ulrich Rülke (FDP) veranlasst. Auf Äußerungen von Rülke hin hatte zudem die Staatsanwaltschaft Pforzheim ein Vorverfahren eingeleitet, war aber sehr schnell zum Ergebnis gekommen, dass sie keinen Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten seitens der für die Aufgabenträger handelnden Personen sieht. Dieses Ergebnis war bereits 2021 bekanntgegeben worden.
Umfassende Aufarbeitung
Sowohl der Kartellbehörde als auch dem Regierungspräsidium hatte der Enzkreis für ihre Prüfung die Akten zu dem Fall zur Verfügung gestellt. „Mit dem Schreiben des Regierungspräsidiums ist die Angelegenheit für uns nun abschließend und umfassend aufgearbeitet“, sagt Landrat Rosenau. Alle Vorwürfe hätten sich als haltlos und unbegründet erwiesen. „Eigentlich sollte man nun eine Entschuldigung für diese ungerechtfertigten Anschuldigungen erwarten“, sagt Rosenau und fügt hinzu: „Aber wirklich rechnen tue ich nicht damit.“
Das ist Hintergrund der Debatte seit 2020
Nachdem die Firma Müller sich Anfang 2020 von der Pflicht hatte entbinden lassen, Linien im westlichen Enzkreis eigenwirtschaftlich weiter zu betreiben, hatten der Enzkreis und die Stadt Pforzheim den Betrieb an ein Konsortium aus drei Busfirmen vergeben. Die Firma Müller war von dieser Vergabe ausgeschlossen worden, wogegen sie erfolgreich geklagt hatte. Bei der kartellrechtlichen Prüfung stand die Frage im Raum, ob es im Zuge der Notvergabe unerlaubte Absprachen zwischen den Aufgabenträgern und den Busunternehmen gegeben habe. Von der Kreisverwaltung wurde eine zentrale Vergabestelle im Landratsamt eingerichtet, die komplexe Verfahren wie die Vergabe von Busverkehren bearbeiten wird. Die interne Prüfung warim Herbst 2021 abgeschlossen worden. Darin war es um die Frage gegangen, ob der Enzkreis für den Schaden Ansprüche auf Schadenersatz erheben könnte. Der Schaden war nicht signifikant und wurde durch die Versicherungen ausgeglichen.
Reaktionen der Betroffenen
„So einseitig, wie es vom Landratsamt geschildert wird, will ich das nicht stehenlassen“, sagt Kreisrat Joachim Wildenmann und zeigt sich empört über die Forderung Rosenaus: „Ich weiß nicht, wofür ich mich entschuldigen soll. Es ist doch ein normaler Vorgang zu schauen, ob da alles rechtens gelaufen ist.“ Er selbst sei mit der Einschätzung in diesem komplexen Fall überfordert gewesen und habe darum die Prüfung angestoßen.
Das RP habe ihm auch auf Nachfrage keinerlei Gründe für die Entscheidung nennen können und beziehe sich lediglich auf die Entscheidung der Landeskartellbehörde.
Als dreisten Versuch, aus einem Täter ein Opfer zu machen sieht der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion und regionale Abgeordnete Hans-Ulrich Rülke die Entschuldigungsforderung von Landrat Bastian Rosenau.
Der Landrat blende völlig aus, dass er in dieser Angelegenheit zunächst von der Vergabestelle beim Regierungspräsidium wegen Rechtsbruchs gerügt wurde. Rülke kündigte an, sich auch in Zukunft in seiner Kontrollfunktion als Abgeordneter nicht von Landrat Rosenau einschüchtern zu lassen. bel/pm