Heimsheim
Enzkreis -  30.09.2020
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Entführt und geschlagen wie in einem Mafia-Film: Geiselnahme im Enzkreis vor Gericht

Enzkreis. Die Anklage gegen drei Männer aus dem westlichen Enzkreis klingt wie aus einem Mafia-Film. Wegen räuberischer Erpressung, Geiselnahme, Menschenraub, Morddrohung und gefährlicher Körperverletzung müssen sich die 34, 37 und 40 Jahre alten Deutschen vor der auswärtigen Großen Kammer des Landgerichts in Pforzheim verantworten.

Sie sollen einen Mann aus dem Nachbarort mit einem Auto entführt und in einem Waldstück mit dem Tod bedroht und verletzt haben.

Laut Staatsanwalt Sven Müller habe sich die Tat am 28. September 2019 ereignet. Das Trio fuhr laut Anklage mit einem Kombi zum Haus ihres Opfers. Am Steuer soll der 37-Jährige gesessen haben, auf dem Beifahrersitz der 40-Jährige. Der 34-Jährige hatte sich laut Müller im Kofferraum versteckt und sprang plötzlich vor dem Haus des Opfers heraus, um dieses ins Auto zu zerren. Anschließend sollen sie in ein Waldstück gefahren sein, wo sie den Mann ins Gesicht geschlagen und mehrfach geohrfeigt haben sollen. Gewaltsam sollen sie ihn gezwungen haben, zu sagen: „Ich bin eine linke Ratte und verkaufe jeden“. Weil das Opfer sich weigerte, sollen sie ihn mit den Worten bedroht haben: „Wenn du das nicht sagst, holen wir die Schaufel und begraben dich.“

Welche Vorgeschichte die Tat haben könnte, wurde am ersten Verhandlungstag nicht klar. Der 37-jährige Angeklagte konnte wegen eines ausstehenden Corona-Tests nicht vor Gericht erscheinen. Deshalb wurde der Prozess vorerst auf den morgigen Freitag vertagt.

Gleich zu Beginn machte Richter Andreas Heidrich klar: „Das ist nicht die typische Geiselnahme, wie man sie von einem Banküberfall kennt.“ Vielmehr habe es sich um eine persönliche Auseinandersetzung gehandelt. Er machte keinen Hehl daraus, dass er die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft als „äußerst solide“ einschätzt. Deshalb äußerte er sich gegenüber den beiden anwesenden Angeklagten auch schon über mögliche Strafen: „Bei Ihnen steht es auf der Kippe zur Bewährung.“ Die beiden sollten bedenken, dass ein Geständnis diese „Waagschale zum Kippen“ bringen könnte. Beim dritten Angeklagten, der als Drahtzieher der Aktion gilt, sehe das anders aus, so Heidrich.

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Autor: heg