Ferienstart: Schulbefreiung im Gepäck oder Schwänzen
Enzkreis/Pforzheim. Das Schwänzen vor dem Ferienstart ist beliebt. Doch es droht die Gefahr eines Bußgelds. Die Schulen in der Region erteilen Beurlaubungen, aber nur unter strengen Regeln.
Letzter Tag vor den Ferien – doch nicht für alle Schüler in der Region. Manch einer sitzt bereits mit den Eltern im Urlaubsflieger; die meisten mit Erlaubnis der Schule, einige aber auch ohne. Wie viele es sind, ist schwer zu sagen. Denn gezielt nach Schwänzern gefahndet, wird an Flughäfen nicht – zumindest nicht in Stuttgart, wie Saskia Bredewald, Sprecherin der dortigen Bundespolizeiinspektion erklärt. Ob die Schulpflicht verletzt werde, könne bei Ausreisekontrollen zwar erforscht, aber nicht verfolgt oder geahndet werden. „Diese Aufgabe liegt bei den Schulämtern oder den Regierungspräsidien.“
Uwe Herzel, Pressesprecher des Regierungspräsidiums Karlsruhe, bezieht sich auf die Schulbesuchsverordnung. Eine Beurlaubung sei nur in Ausnahmefällen möglich. Als Beispiele nennt er Kuren, gesundheitliche Gründe, Eheschließungen von Eltern oder Geschwistern oder Todesfälle.
Bis zu sechs Anfragen dieser Art gibt es an der Kirnbachschule Niefern im Jahr. Rektor Joachim Eichhorn nennt klare Regeln: Nur einmal im Schulleben für maximal drei Tage erteilt er die Genehmigung. Aktuell waren es drei. „Mir ist es lieber so, als dass die Eltern mich mit vorgeschobenen Krankheiten anlügen und somit ihren Kindern das Gefühl geben, dass Unwahrheiten in gewissen Situationen in Ordnung sind.“ Er schätzt, dass von den 580 Schülern zwei bis drei heute fehlen, ohne dass er es im Vorfeld wusste. Die Eltern lädt er dann zum Gespräch. „Aufklärung ist besser als Strafe“, sagt Eichhorn – zumal der Aufwand unverhältnismäßig sei, bis jemand eine Geldbuße zahlen muss. So müsste per Brief ans Landratsamt ausführlich Stellung nehmen, häufig werde das Verfahren eingestellt. Ein günstigerer Flug ist für Gerhard Brunner kein ausreichender Grund zur Beurlaubung eines Schülers. Der Leiter des Gymnasiums Neuenbürg hat zwei begründete Fälle früher in die Ferien entlassen. Die Zahl der Anträge rund um die Pfingsten sei jedoch höher. „Da haben wir vor gut fünf Jahren den Freitag davor als beweglichen Ferientag etabliert, was die Antragsflut verringert hat.“
Immer wieder mit Anfragen von Eltern konfrontiert sieht sich auch Jürgen Hecht, Leiter der Weiherbergschule Pforzheim. Einmal in der Grundschulzeit stellt er Kinder frei – „wenn es eine nachvollziehbare Begründung gibt“, sagt er: „Die Oma kann aber auch nur einmal im Sterben liegen.“ Das Schulschwänzen vor den Ferien nimmt nach seinem Gefühl zu, wenngleich die Eltern vorsichtiger geworden seien. Erfährt er als Schulleiter davon, leite er den Sachverhalt an das Amt für öffentliche Ordnung weiter, dass Bußgelder verhängen kann.
Auch die Schillerschule Mühlacker gibt Fälle von Schwänzern konsequent an die Stadt weiter, wie Konrektorin Tanja Wöhr erklärt. „Bei uns an der Schule kommt so etwas nur sehr selten vor.“ Vor den Ferien lassen sich solche Fälle auch nur schwer aufdecken, meistens komme dies erst im Nachhinein ans Licht, wenn sich die Schwänzer vor ihren Mitschülern verplappern. „Ein Schulversäumnis wird selbstverständlich geahndet“, bekräftigt auch Ulrich Saur, Bürger- und Ordnungsamtsleiter in Mühlacker – und zwar mit einem Bußgeld. Die Höhe dessen, hinge davon ab, ob es sich dabei um eine Wiederholungstat handle und wie viele Schultage versäumt wurden.
In Pforzheim sei mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro zu rechnen, sagt der städtische Sprecher Stefan Baust und ergänzt: „Speziell bei Ferienverlängerungen ist das Bußgeld höher als in gleich gelagerten Fällen.“ An den Pforzheimer Schulen komme es jährlich zu rund 30 Fällen.