Heimsheim
Enzkreis -  30.01.2020
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Gemeinsamer Gutachterausschuss mit 25 Kommunen: Gemeinderäten wird Satzung vorgelegt

Enzkreis/Mühlacker. Viel Arbeit liegt vor dem im Aufbau befindlichen Gemeinsamen Gutachterausschuss im Enzkreis: Juristisch wasserdichte Aussagen müssen getroffen werden, wenn Kaufverträge analysiert und Gutachten erstellt werden. Dabei sollte aus Vergleichbarkeitsgründen neuerdings ein Wert von 1000 Fällen pro Jahr bei der Beurteilung von Kaufverträgen erreicht werden, unterstreichen Experten.

Das schafft keine Kommune mit ihrem jeweiligen lokalen Gutachterausschuss allein – und deshalb wird seit Monaten an der Bildung eines Gemeinsamen Gutachterausschusses im Enzkreis gearbeitet. Die Federführung hat die Verwaltung in der Großen Kreisstadt Mühlacker übernommen, wobei alle Fäden bei Ulrich Tschätsch vom Planungs- und Baurechtsamt zusammenlaufen.

Von den 28 Kommunen des Enzkreises werden nach aktuellem Sachstand 25 mitwirken. Zumindest zum Start nicht mit von der Partie sein werden Kämpfelbach, Knittlingen und Wiernsheim. Der neue Gemeinsame Gutachterausschuss wird rund 3000 Kaufverträge und 170 Gutachten auf die Waage bringen. In der Vorkalkulation wird mit bis zu zwölf Mitarbeitern für die Geschäftsstelle gerechnet. Ob diese tatsächlich in Mühlacker etabliert wird, muss sich noch zeigen. Auf jeden Fall werden Büroräumlichkeiten benötigt und Fachpersonal. Auch das wird auf einem leer gefegten Arbeitsmarkt womöglich eine Herausforderung für sich.

Der Neulinger Verwaltungschef Michael Schmidt, der Sprecher der Bürgermeister im Enzkreis, zeigt sich optimistisch: In der Sprengelsitzung Anfang Dezember habe man „die finale Fassung der Satzung im Kollegenkreis vorgestellt, besprochen und angenommen“. Ernsthafte Unstimmigkeiten habe es keine gegeben, berichtet Schmidt. Die Vorbereitungen durch Mühlacker mit den permanenten Updates sei erfolgt. Auch habe man sich im Vorfeld auf die Rechtsform eines Zweckverbandes geeinigt.

Auch Tschätsch betont, dass man viel Vorarbeit habe leisten müssen. Dies auch, weil eine Vorprüfung durch das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe habe stattfinden müssen. Die Unterlagen könnten nun von den beteiligten Kommunen in den Gemeinderäten vorgelegt werden.

Mehr über den Gemeinsamen Gutachterausschuss lesen Sie am Freitag, 31. Januar, in der „Pforzheimer Zeitung“ oder im E-Paper auf PZ-news.

Autor: mar