Heimsheim
Enzkreis -  26.05.2021
Artikel teilen: Facebook Twitter Whatsapp

Gesetz zielt auf Waffenteile: Neuregelungen greifen auch für Besitz von Komponenten

Enzkreis. Bereits zum September des vergangenen Jahres hat der Gesetzgeber das Waffengesetz auf den neuesten Stand gebracht. Seitdem unterliegen nicht nur bestimmte Waffen, sondern auch viele Waffenteile und Gegenstände einer Anzeige- und Anmeldepflicht. Darauf weist nun das Landratsamt des Enzkreis in einer Pressemitteilung hin.

"Der Besitz größerer Magazine und Magazingehäuse für Schusswaffen war bisher waffenrechtlich unerheblich. Nach der Neuregelung ist jetzt jedoch unter Umständen Handlungsbedarf gegeben, damit sie nicht zu verbotenen Gegenständen werden und ihr Besitz in der Folge strafbar wäre", klärt Oliver Müller, Leiter des Ordnungsamtes im Enzkreis, über die gesetzlichen Änderungen auf.

"Nach der Neuregelung sind eben nicht nur komplette, schussfähige Waffen, sondern oft schon Teile davon waffenrechtlich relevant. Unter die neuen 'wesentlichen' Teile fallen beispielsweise die Gehäuseteile der jeweiligen Waffen. Sie bedürfen nunmehr einer Erlaubnis", erläutert Alexandra Kreß, die zuständige Sachgebietsleiterin für den Bereich Waffen- und Sprengstoffrecht im Landratsamt, die neuen, deutlich verschärften Bestimmungen.

"So sind bestimmte Waffen, Waffenteile und ähnliche Gegenstände durch die Änderungen eventuell anzeigepflichtig geworden – manche sind auch bald verboten", verdeutlicht Kreß die Konsequenzen für die Waffenbesitzer. Beispielsweise fallen neuerdings auch Pfeilabschussgeräte und Salutwaffen unter das Verbot. Für die Umsetzung der neuen Bestimmungen hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis zum 1. September dieses Jahres eingeräumt.

Autor: pm