Gewässerrandstreifen: Union greift Kritik des Bauernverbandes Enzkreis auf - Minister sieht Vorgehen des Landratsamts als richtig an
Enzkreis. Dem Gewässerrandstreifen komme eine zentrale Bedeutung zum Schutz der oberirdischen Gewässer insbesondere vor stofflichen Einträgen aus den angrenzenden Flächen zu, schreibt der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) dem Vorsitzenden der CDU-Kreistagsfraktion, Günter Bächle aus Mühlacker. So zeige die Bestandsaufnahme zum Zustand der Gewässer – auch im Enzkreis – aktuell noch immer große Defizite auf. Auch über kleinere Gewässer könnten Nährstoffe und andere Belastungen in die Fließgewässer eingetragen werden. Um diesen wichtigen Schutz zu gewährleisten, normiere das Wassergesetz Verbote im Gewässerrandstreifen.
Ausgenommen von diesen Verboten seien Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung. Bei der Frage, ob Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung vorliegen, sei es Aufgabe der unteren Wasserbehörden, die Beurteilung und Einstufung in Zweifelsfällen festzulegen.
Damit dies auch einheitlich im Land geschehe, seien eine Reihe von Handlungshilfen und Veröffentlichungen zur Verfügung gestellt und auch mit Vertretern der Landwirtschaft kommuniziert worden. Das einheitliche Vorgehen im Vollzug sei dabei grundsätzlich von großer Bedeutung. Gerade an diesem Punkt setzte das Schreiben des Fraktionsvorsitzenden Günter Bächle und von Kreisrat Gerd Philipp (CDU), Landwirt aus Neuhausen und im Vorstand des Bauernverbandes Enzkreis an. Sie beklagten einen nach ihrer Meinung uneinheitlichen Vollzug in den Gewässerrandstreifen in den Landkreisen und griffen die Kritik des Bauernverbandes auf. Der Enzkreis überziehe hier und beziehe auch Gewässer ein, die zeitweise ohne Wasser seien. Eine Orientierung für die Frage, ob ein wasserwirtschaftlich bedeutsames Gewässer vorliegt, bietet das „Amtliche Digitale Wasserwirtschaftliche Gewässernetz“, das im Internet öffentlich verfügbar ist und von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg geführt wird, erklärt Untersteller. Die Einschätzung von Bauernverband und CDU-Kreistagsfraktion bezüglich einer zu geringen Bereitschaft des Landratsamts Enzkreis, sich konkrete Zweifelsfälle anzusehen, könne er nach den ihm vorliegenden Bericht so nicht bestätigen, schreibt Untersteller.
Falls ein Landwirt dennoch der Auffassung ist, dass eine Einstufung zu Unrecht erfolgt ist, wäre – so der Hinweis von Untersteller - auch der Rechtsweg möglich. Es bestehe allerdings kein Anlass, am korrekten Vorgehen des Landratsamts zu zweifeln.