Heimsheim
Enzkreis -  15.02.2023
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Gurtmuffel werden im östlichen Enzkreis bei Kontrollen erwischt

Enzkreis. Gemeinsam mit Kräften des Polizeipräsidiums Einsatz haben Beamte des Polizeireviers Mühlacker in mehreren Orten im Revierbereich den Straßenverkehr kontrolliert und dabei einige Verstöße geahndet.

Zahlreiche Verstöße ahndete die Polizei an nur einem Vormittag.
Zahlreiche Verstöße ahndete die Polizei an nur einem Vormittag. Foto: Racle Fotodesign - stock.adobe.c

Die Verkehrskontrollen fanden am Montag zwischen 8 und 13 Uhr in Heimsheim, Mühlacker, Niefern-Öschelbronn sowie in Mönsheim statt. Insgesamt wurden 40 Personen von den Polizeibeamten beobachtet, wie sie als Insassen von Fahrzeugen den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt hatten. Außerdem schrieben die Beamten über ein Dutzend Anzeigen wegen verbotener Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer. Eine Person geriet der Polizei ins Netz, die laut eines Drogenvortests unter dem Einfluss von Cannabis ihr Fahrzeug führte. Bei Geschwindigkeitskontrollen mit einem Laser-Messgerät stellten die Einsatzkräfte sieben Verstöße fest, wobei einer der Betroffenen mit über 40 mehr als den erlaubten 70 Stundenkilometern unterwegs war.

Gurtpflicht seit 1976

Anlässlich der Kontrollen verweist das Polizeipräsidium Pforzheim unter anderem darauf, dass seit der Pflicht zum Anschnallen mit dem Gurt im Jahr 1976 die Zahl der Verkehrstoten diversen Statistiken zufolge signifikant zurückgegangen sei. Wenn alle Insassen von Fahrzeugen in Deutschland zu jeder Zeit korrekt angeschnallt wären, so die Polizei, könnten rund 200 Verkehrstote und rund 1500 Schwerverletzte pro Jahr vermieden werden. Dies ist das wichtigste Ergebnis einer Auswertung der Unfallforschung der Versicherer (UDV).

Auch zur Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer haben die Beamten Hintergrundinformationen: Ablenkung war 2020 bei 64 von insgesamt 320 tödlichen Verkehrsunfällen unfallursächlich. Damit sei jeder fünfte tödliche Verkehrsunfall auf Ablenkung zurückzuführen. Wenige Jahre zuvor war es nur jeder zehnte. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordere ungeteilte Aufmerksamkeit.

Allgemeine Fakten zum Thema Drogen im Straßenverkehr

Abhängige von Alkohol, Medikamenten und Rauschgiften seien generell ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Dies gelte grundsätzlich auch für diejenigen, die ohne abhängig zu sein, regelmäßig solche Stoffe konsumieren würden. Selbst beim gelegentlichen Konsum von Drogen könne noch nach Abklingen des akuten Rauschzustandes die Leistungsfähigkeit einer Person, die ein Fahrzeug lenkt, herabgesetzt sein und so eine Nichteignung begründen. Die Folgen von Rauschgifteinfluss seien mit den fahrertypischen Fehlleistungen bei Alkoholfahrten vergleichbar. Nicht zuletzt informieren die Beamten über die Folgen von zu schnellem Fahren. Dabei handele es sich um eine Hauptursache bei Unfällen mit schwerwiegenden Folgen. Das Polizeipräsidium werde daher auch in anderen Orten die Verkehrskontrollen weiter fortsetzen. 

Autor: pol