Hakenkreuze, Hetze und Hitler: Angeklagte aus dem Enzkreis posten rechte Hetze im Netz
Enzkreis. Immer wieder sorgen Nazi-Symbole in der Region für Aufregung: wenn wie im westlichen Enzkreis Hakenkreuz-Aufkleber öffentlichkeitswirksam auf Laternenmasten geklebt werden oder Flyer mit rechten Inhalten in Briefkästen landen. Am Donnerstag wurden vor dem Pforzheimer Amtsgericht zwei Fälle verhandelt, in denen es um das Thema ging.
Die Angeklagten aus dem Enzkreis hatten ihre Bewunderung für die NS-Zeit allerdings nicht in der analogen Welt, sondern im Internet über Social-Media-Kanäle bekannt gemacht. Die Anklage lautete auf Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, in einem Fall kam noch Volksverhetzung dazu.
Eine 25-Jährige hatte vor zwei Jahren per Handy insgesamt 15 Mal Bilder von Adolf Hitler oder Hakenkreuzen in einer WhatsApp-Gruppe gepostet. Auch Sprüche wie „endlich Freitag – heute bombardieren wir Polen“ waren dabei. Den Tatbestand räumte die Arbeitslose unumwunden ein, ohne sich von dem Inhalt zu distanzieren. Die Frau, die keinen Anwalt hatte, kritisierte jedoch die im Strafbefehl verhängte Geldstrafe als zu hoch: Sie habe Schulden und könne die Summe nicht bezahlen. Außerdem gelte sie wegen der Anzahl der Tagessätze künftig als vorbestraft – das wollte sie mit ihrem Einspruch verhindern.
An der Anzahl der Tagessätze ließ das Gericht jedoch nicht rütteln, damit bleibt die Tat aktenkundig. Schließlich seien die Nazi-Bilder mit einer „gewissen Kontinuität“ gepostet worden. Die Höhe der Tagessätze wurde aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Angeklagten nach unten korrigiert, deshalb muss sie nun insgesamt nur 1800 statt der ursprünglich verhängten 2400 Euro bezahlen.
Im anderen Fall musste sich ein 21-Jähriger vor der Jugendkammer verantworten. Er hatte sich vor gut eineinhalb Jahren einer WhatsApp-Gruppe angeschlossen und darin zum einen Hakenkreuz-Symbole verbreitet. Zum anderen schloss er sich der Beschimpfung eines Mitglieds an, das die Gruppe aus Protest gegen die Nazi-Verherrlichung verließ. Als dieser als Jude geschmäht wurde, schrieb der junge Mann: „Ab in den Ofen.“ Er sei kein Nazi und bedauere seine Äußerungen mittlerweile sehr, beteuerte der Angeklagte. Er habe sich von der Gruppe distanziert, die Freundschaften beendet und alle Inhalte gelöscht. Damals habe er sich von der Gruppe zu Äußerungen verleiten lassen, meinte er zur Begründung seiner Taten. Manche Symbole habe er gar nicht gekannt.
Der 21-Jährige, der eine Ausbildung abgeschlossen hat, ist vor einigen Jahren durch Rauschgift-Delikte aufgefallen und hat deshalb zwei Vorstrafen. Wegen der Drogen hat er eine Psychose entwickelt, die in psychiatrischer Reha behandelt werden soll. Das Jugendamt, das sich schon länger um ihn kümmert, bescheinigte ihm eine verzögerte Entwicklung, deshalb wurde er nach Jugendstrafrecht verurteilt. Er erhielt eine Verwarnung und muss 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Auch wenn er dem Angeklagten sein Bedauern abnehme, müsse eine Sanktion sei, so Richter Udo Pawlischta. „Es darf nicht sein, dass sich das menschenverachtende Gedankengut aus der NS-Zeit im Internet verbreitet.“