Kreisräte beantragen Akteneinsicht nach Vergabe-Desaster bei Buslinien
Enzkreis/Pforzheim/Kreis Calw. Deutlicher können Kreisräte einer Verwaltung ihr Misstrauen nicht aussprechen. Die Fraktionen von CDU, FDP und Grünen im Kreistag des Enzkreises haben am Montag beim Landratsamt gemeinsam Akteneinsicht beantragt.
Die Kreisräte wollen sich ein genaues Bild davon machen, was bei der Vergabe der Buslinien im westlichen Enzkreis schiefgelaufen ist. Wie berichtet, hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe das Vorgehen der Aufgabenträger – Enzkreis, Stadt Pforzheim und Kreis Calw – aus mehreren Gründen für rechtswidrig erklärt. Die drei Fraktionen bringen das Quorum von einem Viertel der Mitglieder des Kreistags auf, das notwendig ist, um die Einsichtnahme zu erreichen.
In dem von den Fraktionsvorsitzenden Günter Bächle (CDU), Joachim Wildenmann (Grüne) und Erik Schweickert (FDP) unterzeichneten Antrag heißt es, man wolle Einsicht in alle Akten der Kreisverwaltung in Zusammenhang mit den Vergaben – beginnend mit der Vorbereitung der Ausschreibung, die zur Aufnahme des eigenwirtschaftlichen Verkehrs durch Müller Reisen im Dezember 2018 führte. Zudem wollen die Kreisräte alle Informationen über die Rückgabe dieses Auftrags im Frühjahr 2020 und die daraufhin erfolgte Notvergabe bis nach dem OLG-Beschluss.
Der Landrat müsse den Antrag auf die Tagesordnung des Kreistags setzen, möglichst in der Sitzung am 14. Dezember, damit dort der Ausschuss zur Akteneinsicht gebildet werden kann. „Sonst verlieren wir zu viel Zeit. Einer Abstimmung bedarf es nicht, da es sich hierbei um ein Minderheitenrecht handelt. Notwendig ist die Unterstützung durch mindestens ein Viertel der Kreisräte. Die ist bei weitem gegeben“, so Bächle.
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