Heimsheim
Enzkreis -  26.04.2022
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Nächste Runde im Prozess gegen Automatenknacker: Verhandlung um schweren Diebstahl könnte sich hinziehen

Enzkreis. Wenn nichts Außergewöhnliches passiert, könnte sich ein Prozess vor dem Pforzheimer Schöffengericht wegen schweren Bandendiebstahls bis Ende Juni hinziehen. Angeklagt sind zwei Herren aus Georgien, namens Guram S. und Gurlitt K. (Namen von der Redaktion geändert), 36 und 35 Jahre alt. Laut Anklage sollen sie in der Zeit zwischen 30. August und 21. September vergangenen Jahres 25 Zigarettenautomaten, meist mit Brachialgewalt, aus Hauswänden gerissen haben, um Bargeld und Glimmstängel zu erbeuten.

Vollständig zerstört waren die Zigarettenautomaten nach den Diebstählen – ähnlich wie bei diesem Fall aus Ötisheim im Jahr 2018.
Vollständig zerstört waren die Zigarettenautomaten nach den Diebstählen – ähnlich wie bei diesem Fall aus Ötisheim im Jahr 2018. Foto: Cichecki/PZ-Archiv

Die Tatorte lagen im Schwarzwälder Raum, um Karlsruhe herum und im Enzkreis. Bisweilen wurden die entleerten Behältnisse später irgendwo im Wald oder einem Bachbett aufgefunden. Betrüblicherweise für die Besitzer waren sie jedoch nicht selten so deformiert, dass sie nur noch entsorgt werden konnten.

Eine leitende Mitarbeiterin einer Automatenaufstellfirma bezifferte den Schaden an einem der Behälter mit einem Wert für 3200 Euro für den Automaten, den Inhalt mit 2666 Euro und 120 Euro Wechselgeld, insgesamt also knapp 6000 Euro. Eine Versicherung sei hier nicht möglich, erklärte sie auf Anfrage von Amtsgerichtsdirektor Oliver Weik, dem Vorsitzenden des Schöffengerichtes. „Das versichert Ihnen niemand“, versicherte sie.

Die Angeklagten schweigen zu den Vorwürfen. Bei ihren Anwältinnen beklagten sie sich allerdings über die unmenschliche Behandlung während der Untersuchungshaft. Seit ihrer Verhaftung befinden sie sich in Isolation, haben seit September keinen einzigen Kontakt zu ihren Familien in Georgien aufnehmen können. Der deutschen Sprache nicht mächtig, haben sie sich in all den Monaten mit keinem Menschen unterhalten können. Selbst der Kontakt mit den Anwältinnen erwies sich als schwierig, da zwischenzeitlich Corona-Erkrankungen auftraten, die Begegnungen unmöglich machten, wie K.s Verteidigerin Olga Sommer dem Gericht darlegte.

Ohnehin bezweifelte Sommer, ob überhaupt von einer „Bandentätigkeit“ gesprochen werden könne. Von einer solchen spricht das Strafgesetzbuch bekanntlich erst ab drei Personen. Eine Zeugin, die gestern aussagte, die auch Fotos vom Fluchtfahrzeug gemacht hatte, hatte indes drei Männer beim Abbruch des Automaten am 30. August um 23.25 Uhr beobachtet. Einer saß, wie sie sich erinnerte, am Steuer des Wagens, zwei weitere hätten den Automaten ins Fahrzeug gewuchtet.

Die Verteidigerinnen schlugen ein Verständigungsgespräch zur Verkürzung des Verfahrens vor. Darüber möchte der Vorsitzende Richter Oliver Weik aber erst noch nachdenken. Die Verhandlung wird am Donnerstag, 12. Mai, um 9 Uhr fortgesetzt.

Autor: Christiane Viehweg