Neue Sportförderrichtlinie des Enzkreises ist in Kraft getreten
Enzkreis. Sehr zum Leidwesen vieler Menschen ist derzeit aufgrund der Pandemie Sport im Verein – mit Ausnahme des Profibereichs – nicht möglich. Doch sobald es wieder losgehen kann, dürfen sich die Verantwortlichen in den Vereinsvorständen im Enzkreis auf eine neu ausgestaltete Sportförderrichtlinie freuen. Noch im Dezember 2020 hatte der Kreistag grünes Licht für die ab Januar geltenden Neuregelungen gegeben.
Angepasst wurden beispielsweise die Sätze zur Förderung des Leistungs- und Wettkampfsports. Der Enzkreis gewährt künftig allen Sportlern, die sich für Deutsche Meisterschaften, Europa- und Weltmeisterschaften oder Olympische Spiele qualifiziert haben, auf Antrag nachträglich einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent zu den Fahrtkosten bis zu einem Maximalbetrag von jährlich 1000 Euro pro Einzelsportler beziehungsweise 5000 Euro pro Mannschaft.
Auch die Stiftung zur Förderung des Leistungs- und Wettkampfsports in der Region Pforzheim, Enzkreis und Calw erhält einen jährlichen Betrag von 2600 Euro, um junge Sporttalente zu fördern. Damit Vereine auf qualifiziertes Personal bauen können, bezuschusst der Kreis außerdem die Ausbildung von Trainern und Übungsleitern mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 100 Euro zu den nachgewiesenen Ausbildungskosten für Trainerassistenten, Trainer C, Übungsleiter C und Jugendleiter mit JL-Lizenz. Finanziell deutlich besser ausgestattet wird ab sofort auch der Verein Sportkreis Pforzheim Enzkreis. Der jährliche Zuschuss an diese Institution erhöht sich von bisher 10.000 auf nunmehr 15.000 Euro. Und auch die Zuwendungen bei Jubiläen wurden nach oben angehoben.
Außerdem setzt der Enzkreis noch einen neuen Schwerpunkt: „Die Förderung der Vereinsarbeit wird um die Bezuschussung des Gesundheits-, Senioren- und Behindertensports erweitert“, erklärt Finanzdezernent Frank Stephan, in dessen Zuständigkeit der Bereich Bildung und Sport fällt. „Zukünftig werden damit auch inklusive Sportgruppen und Kooperationen von Sportvereinen mit Schulen, Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe oder vergleichbaren Einrichtungen gefördert“, so Stephan weiter.
Sämtliche Zuschussanträge sind beim Amt für Bildung und Sport des Landratsamtes Enzkreis bis spätestens 1. März des Folgejahres zu stellen. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, bei verspäteter Antragstellung wird kein Zuschuss gewährt. e