Heimsheim
Enzkreis -  21.06.2020
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Pendler profitieren von Entschädigungsregelung

Enzkreis. In den vergangenen Monaten litten viele Bahnpendler in Baden-Württemberg unter Verspätungen und Zugausfällen. Nun werden diese Pendler entschädigt (die PZ berichtete). Darüber freut sich der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD).

Insgesamt erhalten Pendler auf zehn Strecken in Baden-Württemberg Geld zurück. Dazu gehört auch die Residenzbahn zwischen Stuttgart und Karlsruhe über Vaihingen/Enz, Mühlacker und Pforzheim sowie die Westbahnhof von Mühlacker nach Bretten - Bruchsal. Diese Strecken waren im Zeitraum Juli 2019 bis Januar 2020 besonders von Zugausfällen und Verspätungen betroffen. Die Kosten eines Monats werden erstattet, für Kunden mit einer BahnCard100 gibt es einen fixen Erstattungsbetrag.

„Das Verkehrsministerium des Landes hat mit nachvollziehbaren Kriterien die Strecken identifiziert. Die Entschädigung kann über wenige Eingaben auf einem Internet-Formular beantragt werden“, stellt VCD-Landesvorsitzender Matthias Lieb aus Mühlacker erfreut fest.

Der VCD hatte sich seit 2017 für eine Entschädigungsregelung für Pendler nach österreichischem Vorbild eingesetzt. Dort erhalten Pendler automatisch eine Erstattung, wenn die Verkehrsunternehmen die vereinbarten Pünktlichkeitswerte nicht einhalten. Nun wird dies in ähnlicher Form auch in Baden-Württemberg umgesetzt – leider nur als Einmalaktion, wie der VCD schreibt.

Auch zukünftig wird es Verspätungen und Zugausfälle geben. Der VCD fordert deshalb die Einführung klarer Entschädigungsregelungen für Pendler, die möglichst automatisch ohne besondere Antragstellung funktionieren sollen.

Die Beantragung der Entschädigung erfolgt hier online: https://www.bwegt.de/ihr-nahverkehr/entschaedigung/

Autor: pm