Heimsheim
Enzkreis -  20.02.2020
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Prozess um Jugendliche, die in einem Gasthaus in der Region betatscht und schwer beleidigt wurde

Enzkreis. Ohne Geständnis und eindeutige Aufklärung aber mit einer Geldstrafe von 2100 Euro endete das Verfahren gegen einen 59-jährigen Italiener vor dem Pforzheimer Amtsgericht. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, an Silvester 2017 eine damals 16-jährige mit geistiger Behinderung in einer Neuenbürger Gaststätte sexuell belästigt, bedroht und beleidigt zu haben. Nachdem sich das Verfahren am Donnerstag in die Länge zog, folgte der Angeklagte dem Vorschlag von Richter Philipp Hauenschild, eine Einspruchsbeschränkung zu erklären. Hauenschild machte deutlich, dass ansonsten ein langwieriges Verfahren droht und die Strafe im Fall der Schuld deutlich höher ausfalle.

Ohnehin hatte sich die Ausgangslage für den arbeitssuchenden Beschuldigten im Laufe der Verhandlung verschlechtert. Dieser gab lediglich zu verstehen, dass er sich aufgrund starken Alkoholkonsums an nichts erinnern kann. Zunächst berichtete das heute 18-jährige Opfer von den Geschehnissen. Sie sei zusammen mit ihrem Vater in die Gaststätte gegangen und wurde nach einem Essen vom Angeklagten an den Stammtisch gerufen. Dort seien weitere betrunkene Männer gesessen, die über Geschlechtsverkehr diskutierten. Später hätte der Angeklagte sie im Brust- und Rückenbereich berührt und anschließend als „Schlampe“ und „Hure“ beschimpft. Als sie zum Handy griff und die Polizei rufen wollte, schlug der Angeklagte dies weg, ehe ihr Vater einschritt. Mehr dazu lesen Sie in der „Pforzheimer Zeitung“ vom Freitag.

Autor: meis