Heimsheim
Enzkreis -  01.09.2021
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RKH Kliniken bleiben bei bisheriger Besucherregelung – und veröffentlichen wieder Intensivbelegung

Enzkreis/Kreis Calw. In der aktuellen Corona-Verordnung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wurde die bisherige Beschränkung der Besucherzahl pro Tag aufgehoben. Gleichzeitig müssen alle Besucher weiterhin registriert und auf die 3-G-Regelung überprüft sowie die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden. Dies stelle insbesondere große Kliniken vor kaum zu lösende organisatorische Herausforderungen, heißt es in einer Pressemitteilung der Regionalen Kliniken Holding (RKH), die unter anderem die Kliniken in Mühlacker, Neuenbürg, Bretten, Bruchsal und Bietigheim-Bissingen betreibt.

Die erste Hürde seien die Checkpoints am Klinikeingang, an denen die persönlichen Daten aufgenommen und die 3-G-Regeln überprüft werden müssen. Durch das hohe Aufkommen an ambulanten Patienten und Besuchern würde es hier zu erheblichen Schlangen und Wartezeiten kommen. Die nächste Hürde seien die kleinen Aufzugskabinen.

Die größte Herausforderung stelle aber insbesondere die Situation auf den Stationen dar. In den Zwei- und Drei-Bett-Zimmer und in den kleinen Aufenthaltsbereichen auf den Stationen könne die Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen nicht gewährleistet werden, heißt es seitens der RKH. „Für uns hat die Sicherheit der Patienten absolute Priorität. Wir können deren Gesundheit nicht aufs Spiel setzen, indem wir eine Ansteckung riskieren, da wir den notwendigen Mindestabstand nicht einhalten können“, sagt Professor Dr. Jörg Martin, Geschäftsführer der RKH Kliniken. Vor diesem Hintergrund und wegen der allgemein steigenden Infektionszahlen haben die RKH Kliniken beschlossen, ihre bisher geltende Besucherregelung beizubehalten.

Wie in den zurückliegenden Pandemiewellen wollen die RKH Kliniken auch in der vierten Welle ab Montag, 6. September, wieder tagesaktuelle Zahlen über die Anzahl der COVID-19-Patienten auf den COVID-Normalstationen und den Intensiv- und Überwachungsstationen veröffentlichen.

Autor: pm