Sexsüchtig mit falscher Identität im Netz aktiv: Online-Täter aus dem Enzkreis nun vor Gericht
Pforzheim/Enzkreis. Das Internet als Medium für seine sexuellen Neigungen genutzt hat ein heute 23-Jähriger aus dem Westlichen Enzkreis. Zur Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Pforzheim war der Angeklagte aus der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim vorgeführt worden, wo er bereits seit August in Untersuchungshaft gesessen hatte. Das Pforzheimer Gerichtsgebäude konnte er indessen als freier Mann verlassen, da Richterin Stephanie Gauß den geständigen Täter zwar zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren verurteilte, die allerdings auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Das Strafmaß mit Bewährungsauflage fiel nach Bekunden von Gauß erst „nach heftigem Ringen“, denn die Rückfallgefahr sei groß. Zuvor hatte ein Sachverständiger der Forensischen Ambulanz Baden aus Karlsruhe ausgeführt, dass der Täter unter einer sexuellen Störung leide, die Hebephilie heiße. Gemeint ist damit eine erotische und sexuelle Präferenz für Mädchen im Alter zwischen 11 und 16 Jahren.
Der Beklagte hatte im Zeitraum vom Mai 2018 bis in den August 2019 hinein unter falschen Identitäten den Kontakt zu an die 100 jungen Teilnehmerinnen sozialer Medien gesucht und in mindestens vier Fällen über Facebook in Chats Mädchen bedrängt, ihm freizügige, sexuell erregende Bilder und Videos zu schicken. Hatte er die Opfer an der Angel und erste Bilder von ihnen, nutzte er die Gelegenheit und forderte immer weitere Aufnahmen. Sollten die Opfer nicht klein beigeben, drohte er beispielsweise damit, das für die Opfer peinliche Material, im Darknet zu veröffentlichen. Der Täter wähnte sich relativ sicher, weil er in Facebook mit Fake-Accounts agierte und die Telefonnummernsystematik von Whatsapp ausnutzte. Letzteres ermöglichte dem 23-Jährigen, über die zwischenzeitlich abgelaufene Handynummer seiner Mutter, auch ohne gültige Simkarte über Wlan den Whatsapp-Account zu betreiben. Dennoch kamen ihm die Ermittler exakt über diese Handynummer auf die Spur. Mehr über den Prozess lesen Sie am 17. Januar in der „Pforzheimer Zeitung“ oder im E-Paper auf PZ-news.