Heimsheim
Enzkreis -  21.08.2018
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Unfälle mit Radfahrern: Tödliche Gefahren lauern auch auf Feldwegen

Pforzheim/Enzkreis. Vorfälle mit Todesfolge auf Wirtschaftswegen rücken Radler in den Fokus der Verkehrsexperten. Zur Erinnerung: Am späten Freitagabend des 13. Juli war ein 58-jähriger Rennradfahrer auf einem landwirtschaftlichen Weg entlang der Kreisstraße zwischen dem Katharinentaler Hof und Ispringen tödlich verletzt worden.

Laut Polizei hatte er zuvor mit der Schulter einen Anhänger gestreift, das Gleichgewicht verloren und war gestürzt. Nach einem Sturz auf einem asphaltierten Wirtschaftsweg entlang der B35 zwischen Maulbronn und Knittlingen war überdies ein 75-Jähriger gegen 11.30 Uhr am Sonntag des 15. Juli auf einer Gefällstrecke ohne Fremdverschulden so heftig hingefallen, dass er zwei Tage darauf verstarb. Und am Montag dieser Woche wurde ein 47-jähriger Radfahrer in Busenbach (Kreis Karlsruhe) von einer Bahn erfasst und tödlich verletzt.

Die Experten diskutierten als Folge der beiden Unfälle auch die Örtlichkeit. Im Kelterner Gemeinderat sorgte das Thema für Gesprächsstoff. So berichtete Walter Appenzeller, dass manche Winzer zunehmend verunsichert seien über schnelle Radler in den Weinbergen. Und mancher Landwirt berichte von brenzligen Situationen auf Feld- und Wirtschaftswegen. Tatsächlich gab es nach dem Unfall ein Gespräch zwischen Ispringens Bürgermeister Thomas Zeilmeier und Oliver Müller, dem Leiter des Enzkreis-Straßenverkehrsamts.

Sachgebietsleiter Claus-Dieter Wälder vom Landratsamt erläuterte auf Anfrage, dass es an sich besser sei, wenn Radfahrer nicht auf stark frequentierten Straßen, sondern auf Fahrrad-, Feld- und Wirtschaftswegen unterwegs seien. Natürlich müsse man seine Geschwindigkeit und sein Fahrverhalten an die konkrete Situation anpassen. Bei den genannten Unfällen mit Todesfolge handele es sich zunächst um „tragische Einzelfälle“, so Wälder. Am Beispiel von Pedelecs sei zu erkennen, dass mit ihrem vermehrten Gebrauch auch ein größerer Anteil in der Verkehrsstatistik einhergehe. Unabhängig davon, dass man im Landratsamt der Auffassung sei, dass Radler auf Wirtschaftswegen besser aufgehoben seien, bleibe auch ein rechtlicher Aspekt zu beachten. Selbst wenn man anderer Meinung sei, wären einem die Hände gebunden. Denn rechtlich bestehe gar keine Möglichkeit, Radler einzuschränken. Das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg, so Wälder, definiere im Paragrafen 44 ausdrücklich hinsichtlich der Schranken des Betretungsrechts: „Das Fahren mit Fahrrädern oder Pedelecs (Fahrräder mit elektrischer Unterstützung) ist auf hierfür geeigneten Wegen erlaubt.“ Und um solche geeigneten Wege handele es sich bei gut ausgebauten Wirtschaftswegen.

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Autor: Peter Marx