Vergewaltigung von Prostituierter: Zeugen sind nicht mehr auffindbar
Pforzheim/Enzkreis. Wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Nötigung muss sich ein 47-jähriger Deutscher aus dem östlichen Enzkreis vor dem Amtsgericht Pforzheim unter Vorsitz von Richterin Stefanie Gauß verantworten.

Staatsanwältin Moira Landau verliest die Anklageschrift, in der es heißt: Im Februar 2022 habe der Angeklagte zwei Prostituierte aus Pforzheim zu sich nach Hause bestellt. Beharrlich forderte der Mann den Geschlechtsverkehr ohne Kondom. Er soll die beiden aus Rumänien stammenden Frauen außerdem mit den Worten: „Ich kann mit euch machen, was ich will, ihr seit eh in meinem Haus“ und „Halt dein Maul, ich mach euch beide tot“, bedroht haben, so schildern es später die Zeugenaussagen der Frauen. Aus Angst vor ihm flüchtete daraufhin eine der Prostituierten und verständigte den Fahrer des Bordells. Der Angeklagte verschloss die Haustür, versteckte den Schlüssel und zwang dann das Opfer, sich auszuziehen und vergewaltigte sie. Um ihre Hilferufe zu verhindern, bedrohte er sie außerdem mit einem Messer.
Der zu Hilfe geeilte Fahrer konnte durch sein Klopfen schließlich weitere Taten abwehren und es wurde die Polizei verständigt. Zu den zur Last gelegten Vorwürfen und zu seiner Person wollte der Deutsche keine Angaben machen. „Völliger Humbug“, kommentierte der Anwalt des Angeklagten Uwe Oehler die Vorwürfe. Außerdem konnten die direkt beteiligten Zeugen, also die beiden Prostituierten und der Fahrer, vom Gericht nicht mehr ausfindig gemacht werden. Um dennoch die Sichtweise der Opfer zu hören, wurden die polizeilichen Aussagen von Gauß vorgelesen. Sowohl die Äußerungen der Frauen, als auch des Fahrers deckten sich größtenteils.
Sie berichteten von Angst und den Stimmungsschwankungen des Angeklagten, sobald dieser aus dem Bad kam, und bestärkten somit den Verdacht auf Drogenmissbrauch. Dieser konnte jedoch nicht bestätigt werden.
Bei den vorgelesenen Schilderungen schüttelte der Beschuldigte immer wieder belustigt den Kopf und tuschelte mit seinem Verteidiger. Dies passte zu dem geschilderten Verhalten des Angeklagten durch den im Einsatz befindlichen Polizeibeamten. Dieser beschrieb ihn so, dass er in der Tatnacht die Situation eher ins Lächerliche gezogen hatte.
Das Gericht will einen besseren Einblick bekommen. Deshalb werden nun die Vernehmungsbeamten geladen.
Der Fortsetzungstermin findet am 4. Februar um 14 Uhr statt.