Von Leonberg nach Tübingen: FDP-Kritik im Streit um Helikopter Christoph 41
Stuttgart/Enzkreis. Die Neuordnung der Luftnotrettung in Baden-Württemberg und damit auch die Verlegung des Rettungshubschraubers Christoph 41 vom Leonberger Krankenhaus an die BG Unfallklinik in Tübingen ist beschlossene Sache – spätestens seit dem 17. November 2022 als das Landesinnenministerium um Staatssekretär Wilfried Klenk dies offiziell kommuniziert hat.

Am Ende ging alles schnell. Bei der notwendigen europarechtlichen Ausschreibung der neuen Luftrettungsstandorte scheint sich das Ministerium nun aber mehr Zeit lassen zu wollen, wie ein Antrag des Weil der Städter FDP-Landtagsabgeordneten Hans Dieter Scheerer offenbart. „Es ist doch beachtlich, mit welcher Vehemenz und Schnelligkeit Staatssekretär Klenk vergangenes Jahr die finale Entscheidung über die Luftrettungsstandorte in Baden-Württemberg gefällt hat. Allen konstruktiven Gegenargumenten zum Trotz wurde die Verlegung von Christoph 41 weg aus Leonberg beschlossen. Diese Entscheidungsfreude scheint er jetzt aber verloren zu haben, denn seit dem Herbst vergangenen Jahres wurden keine nennenswerten Fortschritte bei den Ausschreibungen der neuen Standorte oder der Bewertungskriterien hierfür gemacht“, sagt Scheerer.
Auf seine Anfrage hin, erklärt das Innenministerium, dass bisher für die seit den 1970er-Jahren historisch gewachsenen Luftrettungsstandorte im Land keine Ausschreibungen notwendig waren, man nun aber derzeit die Ausschreibungen für die bestehenden und künftigen Luftrettungsstandorte vorbereite. „Wenn man sich doch von Anfang an so sicher war, mit den Verlegungen der Rettungshubschrauber die richtige Entscheidung zu treffen, hätte man doch bereits viel früher die Ausschreibungen vorbereiten können“, gibt Scheerer zu bedenken.Ihm stelle sich auch die Frage, ob es nicht doch noch ungeklärte Punkte gebe, die die Ausschreibungen und Verlegungen verzögerten.