Wer ist bei der Grundsteuer Verlierer, wer Gewinner? PZ-news sucht die kuriosesten Bescheide
Pforzheim/Enzkreis/Kreis Calw. So einen Grundsteuerbescheid würden sich sicher viele Immobilienbesitzer wünschen. 91 Cent soll ein Neuenbürger künftig für seine sechs Ar große unbebaute landwirtschaftliche Fläche in der Nähe eines idyllischen Ortsteils der Stadt zahlen. Damit ist der Mann sicher einer der großen Gewinner der heiß diskutierten und viel kritisierten Grundsteuerreform. Doch in diesen Tagen werden sich besonders auch Besitzer von Einfamilienhäusern mit großem Grundstück ärgern, wenn sie ihren Bescheid aus dem Briefkasten holen.

Sie müssen meist deutlich mehr zahlen als vorher. Es soll kuriose Gegenbeispiele zu den 91 Cent aus Neuenbürg geben, bei denen Eigentümer nun das x-fache überweisen müssen. Geht es Ihnen auch so? Die PZ ist auf der Suche nach den kuriosesten Grundsteuerbescheiden.
Ob Sie nun Gewinner oder Verlierer sind: Schicken Sie uns eine E-Mail an region@pz-news.de mit den wichtigsten Eckdaten zu Ihrer neuen Grundsteuer. Wie hoch ist diese im Vergleich zu den Vorjahren ohne Reform? Wird diese für ein Einfamilien-, Reihenhaus-, Mehrfamilienhaus, ein Gewerbegrundstück (Grundsteuer B) oder eine land- und forstwirtschaftliche Fläche (Grundsteuer A) verlangt? Und in welcher Kommunen wohnen Sie?
Fragen und Widersprüche
Wo die Grundsteuerbescheide bereits angekommen sind, gibt es offenbar Klärungsbedarf. „Es gibt täglich viele Nachfragen und auch einige Widersprüche“, antwortet etwa Martina Grimm von der Gemeinde Neulingen bei einer PZ-Umfrage. Dort seien die entsprechenden Dokumente – circa 3800 Stück – in den vergangenen zwei Wochen verschickt worden. In Birkenfeld wird das erst kommenden Montag geschehen.
Immobilienbesitzer in Mühlacker müssten ihren Grundsteuerbescheid – dort sind es 10 400 – dagegen ebenfalls bereits am Freitag bekommen haben, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. „Es gab bereits Rückmeldungen ganz unterschiedlicher Art. Für ein Zwischenfazit ist es noch zu früh“, schreibt Philipp Schad von der Stadtverwaltung nun.
Auch die Schömbergerinnen und Schömberger dürften ein entsprechendes Schreiben ihrer Gemeinde momentan im Briefkasten vorfinden. Der Postversand sei vergangenen Woche gestartet worden, so Rathaussprecherin Stefanie Stocker. Zu den fast 3750 Bescheiden für die Grundsteuer B und den rund 400 Bescheiden für die Grundsteuer A habe es wegen der erst kürzlich erfolgten Zustellung noch keine Rückmeldungen oder Einsprüche gegeben. Bei diesem Punkt macht Martina Grimm aus Neulingen gleich klar: Die meisten, der bisherigen Widersprüche in ihrer Gemeinde, richteten sich gegen eine zu hohe Wertermittlung durch das Finanzamt. Und in diesem Fall sei immer diese Behörde und nicht das jeweilige Rathaus Ansprechpartner. In Mühlacker hatten Eigentümer laut Schad bereits im Vorfeld die Möglichkeit, beim örtlichen Finanzamt Einspruch gegen das Bewertungsverfahren beziehungsweise den Steuermessbescheid einzulegen. So oder so: „Die Grundsteuer wird trotzdem fällig. Ein Widerspruch hat also keine aufschiebende Wirkung“, so Grimm von der Neulinger Verwaltung weiter. Das sei bei Einsprüchen gegen die Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelung anders, ergänzt das Finanzamt Pforzheim.
„Diese ruhen, bis die anhängigen Gerichtsverfahren entschieden werden.“
Wer nach der Zustellung des Bescheids innerhalb der Monatsfrist dagegen bei seiner jeweiligen Kommune Widerspruch einlegt, löst Folgendes aus: Die Stadt oder Gemeinde prüfe dann lediglich, ob sie die vom Finanzamt übermittelten Daten richtig angewendet habe, so Martina Grimm. „Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid wird nach einer Prüfung durch die Gemeinde an die Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt weitergeleitet und dort nach der aktuellen Rechtslage geprüft.“ Ist dabei kein Fehler festzustellen, werde der Widerspruch kostenpflichtig abgelehnt. Als letzte Instanz könnten sich Bürgerinnen und Bürger dann an das Verwaltungsgericht wenden, so Stefanie Stocker aus Schömberg.
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