Widerspruch wird zurückgezogen: Deutscher bekommt Geldstrafe nach Prozess am Amtsgericht Maulbronn
Maulbronn. Ein 32-Jähriger stand wegen versuchter Erpressung in Tateinheit mit Nötigung vor dem Amtsgericht Maulbronn. Im Juni 2022 soll der Besitzer eines Abschleppdiensts aus der Region einen zuvor abgeschleppten Kunden auf einem Parkplatz im Enzkreis illegal bedrängt haben.

Nach der Beweisaufnahme zogen der Angeklagte Deutsche und sein Verteidiger Thomas Franz den Widerspruch auf den zuvor ausgestellten Strafbefehl zurück. Dieser betrug 80 Tagessätzen zu je 60 Euro (4800 Euro) und wird rechtskräftig.
Aus 800 werden 2500 Euro
Laut Anklageschrift war nach einem Unfall auf der A8 der Abschleppdienst des Angeklagten damit beauftragt worden, eines der beiden Unfallfahrzeuge abzuschleppen. Auf Wunsch des Fahrers brachte der Mitarbeiter des Betriebs das Fahrzeug auf den Stellplatz eines konkurrierenden Abschleppdienstes, der das zweite Fahrzeug geborgen hatte. Nach Zahlungsaufforderung des Mitarbeiters wurde der Beschuldigte benachrichtigt, da der Mann nicht die geforderten 800 Euro für etwa drei Kilometer in bar zahlen wollte. Bei seinem Eintreffen war auch die Polizei vor Ort, da der Mitarbeiter von zwei Autos zugeparkt worden war und am Weiterfahren gehindert wurde. In seinem Betrieb, so schildert es der Angeklagte, sei es normal, bei nicht eingehender Zahlung das abgeschleppte Fahrzeug zu behalten, bis die Summe gezahlt werde. Im weiteren Verlauf soll der Beschuldigte eine Summe zwischen 2000 und 3000 Euro von dem Kunden gefordert haben, da ihm durch die Anfahrt und Verzögerung ein Schaden entstanden sei. Sollte er das Geld nicht sofort zahlen, habe der Angeklagte gedroht, das Auto mitzunehmen. Der Täter fuhr im Endeffekt mit dem Mann zu einer Sparkasse, um die ursprünglich geforderten 800 Euro abzuheben.
Auch Richter Bernd Lindner, der sich zuvor mit den ortsüblichen Preisen für das Abschleppen von einer Autobahn bis zu einem Stellplatz beschäftigt hatte, sah den geforderten Preis als unverhältnismäßig an: „Ob fast 800 Euro so ortsüblich sind, das bezweifle ich.“ Der Angeklagte selbst rechtfertigte den im Vergleich niedrigen Preis des Konkurrenten mit 400 Euro für dieselbe Strecke: „Das erkläre ich ihnen, das ist so, weil der Mann mich hasst.“
„Es war heiß“
Nach der Zeugenaussage eines Polizisten und einer kurzen Unterbrechung wurde der Widerspruch gegen den Strafbefehl zurückgezogen. „Es war heiß, alle waren aufgebracht. Wenn das mit den 2500 Euro so gesagt wurde, dann wird das wohl so sein, aber definitiv nicht mit dieser Intention“, sagte der Verteidiger über den Tattag.