Neue Gebühren für Illinger Hallen beschlossen
Illingen. Gebühren bewegen die Menschen in jeder Gemeinde. So war es auch am Dienstagabend in der Illinger Gemeinderatssitzung, in der die Rathaus-Mitarbeiterinnen Inge Augenstein und Tina Hornung das neue Gebührenwerk für die Nutzung gemeindlicher Einrichtungen, das zuletzt Anfang der 1990er Jahre geändert wurde, vorstellten. Die Bereitstellung der Einrichtungen werde als Freiwilligkeitsleistung erbracht, sofern diese nicht im Rahmen der Pflichtaufgaben wie beim Schulsport erfolge, erklärten Hornung und Augenstein.

Denn die Kommunen müssten Entgelte für freiwillige Leistungen erheben. Bei Einrichtungen der Gemeinde würden meist Kostendeckungsgrade von maximal 20 Prozent angestrebt. Allerdings würden die von der Illinger Verwaltung vorgeschlagenen neuen Gebührensätze auf Basis der Kalkulationen nur einem Kostendeckungsgrad von etwa zehn Prozent entsprechen. Neu hinzu kam auch die Gebührenbefreiung für Institutionen für Senioren und die Begrenzung der kostenlosen Veranstaltungen auf drei aufeinanderfolgende Tage.
Und auch die Senioren aller Vereine, die Gymnastik in den gemeindlichen Einrichtungen in Illingen betreiben, müssen dafür keine Gebühren bezahlen. Die neue Benutzungsordnung gemeindlicher Einrichtungen für Sport- und Mehrzweckhallen, Freiluftsportanlagen und Veranstaltungsräume der Gemeinde Illingen beschloss der Gemeinderat einstimmig. Gegen die Satzung dafür stimmten allerdings drei Gemeinderäte. Denn: „Für weniger als die Hälfte Platz das doppelte zu bezahlen, da kann ich nicht zustimmen“, sagte Jürgen Claß (Grüne) über die unterschiedlich hohen Gebühren zwischen der Illinger Stromberghalle und der Schützinger Halle.
„Wenn man die Hallen in Illingen und Schützingen bei der Kalkulation zusammenwerfen würde und dann für den gleichen Gebührensatz vermietet, dann wäre eine größere Gerechtigkeit da“, argumentierte sein Fraktionskollege Thomas Messerschmidt (Grüne). Der Antrag für den gleichen Gebührensatz der Hallen in Illingen und Schützingen von Jürgen Claß wurde von der Mehrheit abgelehnt.