Ispringen
Ispringen -  02.05.2019
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Aus dem Ratssaal in Ispringen: Gemeindekindergarten, Bedarfsplanung 2019 und mehr

Ispirngen. Der Gemeinderat Ispringen hat sich in seiner jüngsten Sitzung unter anderem über den Neubau des Gemeindekindergartens, die Fortschreibung der Bedarfsplanung 2019 und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnanlage für Senioren an der Turnstraße“ unterhalten.

Für den Neubau des Gemeindekindergartens an der Otto-Riehm-Schule sind seit Anfang dieses Monats die Bauarbeiten mit den Erdarbeiten und den anschließenden Betonarbeiten für die Bodenplatte voll im Gange. In seiner jüngsten Sitzung vergab der Gemeinderat die Gewerke Gerüst-, Zimmer- und Holzbauarbeiten, Dachabdichtungs- sowie Fensterbauarbeiten mit einer Gesamtsumme von rund 1,1 Millionen Euro.

Die Fortschreibung der Bedarfsplanung 2019 für die Kindertagesbetreuung billigte der Gemeinderat. Wie Hauptamtsleiter Thomas Ruppender berichtete, steigen die Kinderzahlen in Ispringen. Derzeit sind im U-3-Bereich alle 60 Krippenplätze belegt. Im Ü-3-Bereich stehen 225 Betreuungsplätze zu Verfügung, die mit 210 Kindern belegt sind. Außerdem gibt es noch zwei Tagesmütter, die zwölf Plätze anbieten können. Trotz der rechnerischen Versorgungsquote von 107 Prozent ergeben sich Engpässe, durch besondere Belegungen. So belegen Integrationskinder die Plätze doppelt, auch die Anzahl der Ganztageskinder wirke sich reduzierend auf die Gruppenstärke aus, erlärte Ruppender. Nach Fertigstellung der neuen Kindertagesstätte im Frühjahr nächsten Jahres würden weitere 70 Betreuungsplätze zur Verfügung stehen, darunter mit zwei Krippengruppen zehn zusätzliche U-3-Plätze.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnanlage für Senioren an der Turnstraße“ wurden im Jahr 2012 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Wohnanlage für Senioren „Haus Jule“ geschaffen. Bei ihrer Finanzprüfung hat die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg einen Verfahrensfehler festgestellt. Der erforderliche Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde und dem Bauträger wurde erst nach dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan durch den Gemeinderat unterzeichnet. Somit ist der Bebauungsplan ungültig. Um diesen Verfahrensfehler zu beheben, billigte das Gremium jetzt nachträglich diesen Durchführungsvertrag und fasste erneut einen Satzungsbeschluss. Nun kann der Plan nochmals ortsüblich bekanntgemacht und rückwirkend zum Februar 2013 in Kraft gesetzt werden.

Autor: ott