Ispringen
Ispringen -  13.03.2020
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Aus dem RatssaalIspringen

Der Bebauungsplan „Hinterm Wald“ im Bereich der südöstlichen Industriestraße in Ispringen soll geändert werden. Das hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. Unter anderem soll die zulässige Gesamthöhe geändert werden. Anlass sind die Bauabsichten Gewerbebetriebes, der sein Verwaltungsgebäude höhen- und grundrissmäßig erweitern und in Verlängerung der Uhlandstraße Besucherparkplätze anlegen will. Wie Bürgermeister Thomas Zeilmeier sagte, soll unabhängig von dieser Maßnahme untersucht werden, ob und wie eine städtebauliche Nachverdichtung im gesamten Industriegebiet „Hinterm Wald“ möglich ist.

Der Bebauungsplan„Unterdorf“ sieht für den geplanten Wendehammer am Ende der Schmalzgasse acht Wohneinheiten vor. Eine Bauanfrage des Grundstückseigentümers deutet an, dass dort bis zu 16 Wohneinheiten entstehen könnten. Die Gemeinde befürchtet für diesen Fall Verkehrsprobleme in der schmalen Schmalzgasse. Einstimmig beschloss der Rat deshalb ein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan. Zulässig sollen auf den Baufenstern nur Doppel- und Einzelhäuser sein mit zwei Wohneinheiten pro Einzelhaus und einer Wohneinheit pro Doppelhaushälfte. Außerdem sind pro Wohneinheit 1,5 Stellplätze nachzuweisen.

Den Beitritt der Gemeinde Ispringen zum „Gemeinsamen Gutachterausschuss im Enzkreis“ mit Sitz in Mühlacker beschloss der Gemeinderat mehrheitlich mit Blick auf die Grundsteuerreform. Ispringen habe mit durchschnittlich 70 Grundstücksverkaufsfällen im Jahr nur verhältnismäßig wenige Vergleichsmöglichkeiten. Nach derzeitigem Stand müsste die Gemeinde etwa 22 000 Euro jährliche Umlage an den Zweckverband zahlen. Ispringen wäre mit zwei Delegierten vertreten. ott