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Ispringen -  20.03.2019
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Hartes Ringen um falsche Verdächtigung: Ispringer Vereinschef Werner Koch vor Gericht freigesprochen

Pforzheim. Dass es im Sport nicht nur um Siege, Meisterschaften oder Titel, sondern oft auch um eine Stange Geld geht, hat am Mittwoch eine Verhandlung vor dem Pforzheimer Amtsgericht gezeigt. Dort musste sich Werner Koch, Chef des Ringervereins KSV Ispringen, wegen falscher Verdächtigung in zwei Fällen verantworten, wurde am Ende der rund dreieinhalbstündigen Verhandlung aber von Richterin Friederike Düppers freigesprochen.

Verfahren vor Arbeitsgericht

Koch war zur Last gelegt worden, wider besseres Wissen, falsche Verdächtigungen gegen einen ehemaligen Trainer und dessen Anwalt ausgesprochen zu haben. Der Ispringer Vereinschef befindet sich derzeit auch noch in einem Arbeitsgerichtsverfahren mit dem Ex-Trainer, der vom Verein eine Abfindung von 30.000 Euro fordert. Koch hatte seinen ehemaligen Übungsleiter zuerst wegen Urkundenfälschung angezeigt. Doch dieses Verfahren ist inzwischen eingestellt. Stattdessen ging es nun vor dem Pforzheimer Gericht darum, ob der Vereinsvorsitzende bei seiner Anzeige gegenüber der Polizei wissentlich die Unwahrheit gesagt hat. Während der Verhandlung, bei der auch drei Zeugen gehört wurden, ließ sich dieser Vorwurf allerdings nicht erhärten und das Urteil lautete auf Freispruch.

„Sie haben zwar sehr starke Vermutungen geäußert, aber das ist nicht strafbar“, hielt Richterin Friederike Düppers in ihrer Urteilsbegründung fest. Sie habe im Lauf der Verhandlung auch nicht den Eindruck gewinnen können, dass der Angeklagte bei seiner Anzeige gegenüber der Polizei zu bestimmten Sachverhalten gelogen habe. „In vielen Punkten bestanden zu Ihren Gunsten berechtigte Zweifel“, fügte die Richterin hinzu und schloss sich damit auch weitgehend den Ausführungen von Christine Roschinski an. Die Staatsanwältin hatte zuvor in ihrem Plädoyer eingeräumt, beim Verfassen der Anklageschrift von anderen Voraussetzungen ausgegangen zu sein. „Ich war damals der Ansicht, dass der Angeklagte gelogen hat, weil er nicht zu seinem Wort gegenüber dem Trainer stehen wollte“, so Roschinski.

Koch und sein Anwalt Christoph Bühler hatten vor Gericht mehrmals darauf hingewiesen, dass sich der Vereinschef beim Unterschreiben von drei Schriftstücken, einer Ergänzung zum Arbeitsvertrag des Übungsleiters, einer Auflösungsvereinbarung sowie einer weiteren Vereinbarung von dem einstigen KSV-Trainer und dem damaligen sportlichen Leiter getäuscht gefühlt habe. „Es ist mir ein Stapel Schriftstücke vorgelegt worden, die ich unterschrieben habe, obwohl ich sie nicht richtig sehen und lesen konnte. Auch Kopien durfte ich nicht machen. Die Blätter wurden mir aus der Hand gerissen“, schilderte Koch den Fall aus seiner Sicht und betonte, dass er sich dabei quasi unter Druck gesetzt fühlte. Daraufhin sei der Verdacht gewachsen, dass man ihm etwas „unterjubeln“ wollte.

Tiefes Zerwürfnis

Als Zeuge gab der Ispringer Ex-Trainer jedoch eine ganz andere Version zum Besten. Er habe Koch die Schriftstücke einzeln zur Unterschrift vorgelegt und sei jedes Mal mit ihm allein im Raum gewesen, so der 56-Jährige. Als die Staatsanwältin nachfragte, ob die Spannungen in diesen Momenten groß gewesen wären, antwortete er: „Ganz normal und entspannt.“ Gleichzeitig räumte der Ex-Trainer aber ein tiefes Zerwürfnis zwischen sich und Werner Koch ein.

Eine Rolle spielte bei der Verhandlung am Mittwoch auch ein Schriftstück, das mit „Mündliche Vereinbarung“ überschrieben war und auffallend viele Rechtschreibfehler aufwies. Auf die Frage, wer dies verfasst habe, konnte der 56-jährige Trainer keine absolut glaubhafte Antwort liefern. So sah das auch die Staatsanwältin: „Ich bin nach der Vernehmung des Zeugen, der auffallend nervös wirkte, nicht davon überzeugt, dass der Angeklagte die Unwahrheit sagt“, machte Christine Roschinski deutlich.

Autor: Peter Hepfer