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Ispringen -  28.11.2025
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Ispringen dreht an der Steuerschraube: Kampfhunde-Steuer wird verfünffacht

Ispringen. Der Ispringer Bürgermeister Thomas Zeilmeier kommentierte den vom Gemeinderat einstimmig beschlossenen Anstieg bei der Gewerbesteuer so: „Zehn Prozent Erhöhung nach 21 Jahren sollte in Ordnung sein. Dann sind wir immer noch im Mittel der Enzkreisgemeinden.“ Denn die erhöhten gerade alle im Gleichschritt.

American Staffordshire Terrier
Müssen Kampfhundebesitzer in Gemeinden zu Recht mehr Hundesteuer zahlen?Hier American-Staffordshire-Terrier-Hündin mit Maulkorb. Foto: Philipp Schulze/dpa

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt statt 310 Prozent wie bisher ab dem neuen Jahr 340 Prozent. „Landauf, landab müssen sich Gemeinden konsolidieren“, ordnete Zeilmeier die Beschlüsse des Abends ein. Das Gewerbesteuer-Aufkommen für 2026 würde so, bestätigten sich die zugrunde liegenden Annahmen, bei 1,7 Millionen Euro liegen – das wären 165.000 Euro mehr als nach dem alten Satz. Die Hundesteuer steigt 2026 von 72 auf 84 Euro für den ersten Hund, von 144 auf 168 Euro beim zweiten. Anders sieht es bei den gesondert klassifizierten Arten aus: Für den ersten Kampfhund eines Bürgers wurden bisher 288 Euro fällig. Ab 2026 werden es 1440 Euro sein, für ein zweites Tier sogar 2880 Euro.

Das stieß auch auf Kritik: Wolfgang Ballarin (Freien Wähler Ispringen) sagte, er habe ein Problem mit dem Begriff Kampfhunde, weil sie als angeblich generell gefährlich gelten, es in konkreten Fällen aber ganz anders aussehen könne. Er bevorzuge, die entsprechenden Arten als „Listenhunde“ zu bezeichnen.

Zeilmeier erwiderte:

„Der Begriff Kampfhund ist uns vom Gesetzgeber vorgegeben.“

Auf seine Frage, was für Beißvorfälle der Gemeinde bekannt seien in letzter Zeit, antwortete Hauptamtsleiter Thomas Ruppender, aktenkundig sei je ein Beißvorfall mit einem Kampfhund und einem Nicht-Kampfhund.

Aus der FWI-Fraktion geäußert wurde ferner die Sorge, dass Kampfhundebesitzer in Ispringen, die die Steuermehrbelastung nicht aufbringen könnten, ihre Hunde ins Tierheim „abschieben“ müssten. Ob man nicht den bereits jetzt in Ispringen registrierten Kampfhunden einen ermäßigten Satz gewähren könne? Dies verneinte der Rathauschef.

Stellvertretender Bürgermeister Ballarin regte an, dass „alle Hunde, die zubeißen“, eine erhöhte Hundesteuer zahlen sollten. Zeilmeier antwortete, auch dies sei rechtlich nicht möglich. Weiterhin gilt eine Regelung, dass Hunde, die aus dem Tierheim in Obhut eines Bürgers kommen, im ersten Jahr hundesteuerfrei bleiben. Die neue Hundesteuer-Satzung beschloss der Gemeinderat bei drei Enthaltungen von FWI und LMU.