Ärger um Polizeiverordnung: Aus dem Ratssaal in Kämpfelbach
Kämpfelbach. In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat Kämpfelbach unter anderem eine Polizeiverordnung mit einer Neufassung entschärft.
Ärger um Polizeiverordnung: Der Gemeinderat hatte im November 2018 eine Polizeiverordnung über ein zeitlich begrenztes Verbot des Branntweinkonsums auf den Flächen der Faschingsumzüge und Faschingsbälle der Karnevalsgesellschaft (KG) Fledermaus Ersingen erlassen. Deren Inhalt wurde damals nach rechtlicher Abstimmung mit dem Landratsamt und entsprechend bestehender Verordnungen in Remchingen, Keltern und Eisingen festgelegt. Wie Bürgermeister Udo Kleiner sagt, wurden die letztgenannten Polizeiverordnungen nicht beanstandet. Zwischenzeitlich habe allerdings das zuständige Pforzheimer Polizeirevier nach interner Prüfung durch dessen Rechtsabteilung und einem Erlass des Innenministeriums die Kämpfelbacher Polizeiverordnung kritisiert. Die Paragrafen drei und vier würden über die Befugnisse der Polizei und der privaten Sicherheitsdienste hinausgehen. Selbst der Polizeivollzugsdienst verfüge über kein allgemeines Recht zur Durchsuchung von Personen. Dies könne nur aufgrund eines begründeten Verdachts erfolgen, heißt es. Der Gemeinderat entschärfte in seiner jüngsten Sitzung die Verordnung mit einer Neufassung. Bestehen bleibt das Spirituosenverbot am Faschingssonntag. Bei Verstößen können die Sicherheitskräfte alle Maßnahmen treffen, die gesetzlich zulässig und verhältnismäßig sind: Ermahnungen, Beschlagnahme der Getränke, Platzverweise, Anwendung unmittelbarer Gewalt bis hin zur Ingewahrsamnahme. Kleiner geht davon aus, dass dies den Schutz der Zuschauer und Mitwirkenden gewährleisten wird.