Neue 30er Zone in Bilfingen: Aber was ist mit Ersingen?
Kämpfelbach. Aktuell kann man noch mit Tempo 50 in der Bilfinger Ortsdurchfahrt unterwegs sein und muss die Geschwindigkeit nur in dem Bereich vor dem Kindergarten und auch nur von Montag bis Freitag zwischen 7 und 17 Uhr auf 30 Kilometer pro Stunde reduzieren. Doch das wird sich schon bald ändern: In Zukunft gilt in Bilfingen ganztags Tempo 30 – und zwar auf der gesamten Ortsdurchfahrt ab dem Friedhof bis zur historischen Weinbrennerkelter auf einer Länge von rund 650 Metern.
Eine im Rahmen des Lärmaktionsplans vorgenommene schalltechnische Untersuchung hatte die Notwendigkeit für diese Maßnahme gezeigt. Im September wird die Straßenmeisterei des Enzkreises die entsprechende Beschilderung anbringen.
"Wir freuen uns, dass wir in Bilfingen Lärmschutzmaßnahmen umsetzen können",
sagt Oliver Müller, der die Verkehrsbehörde im Enzkreis leitet.
Er kündigt an, dass die Lärmschutzmaßnahmen nach einer Eingewöhnungszeit auch kontrolliert werden sollen. Oder anders ausgedrückt: Es soll geblitzt werden.
Bürgermeister hat sich mehr erhofft
Auch Bürgermeister Udo Kleiner freut sich, dass in Bilfingen künftig Tempo 30 gelten soll. Für ihn ist das eine gute Nachricht. Eine, die er gerne schon in der Gemeinderatssitzung Ende Juli verkündet hätte. Doch die verkehrsrechtliche Anordnung kam erst Anfang August. Weniger erfreut ist er darüber, dass es im Nachbarort Ersingen kein Tempo 30 über die gesamte Ortsdurchfahrt geben wird. „Mit Erstaunen“ habe er das zur Kenntnis genommen, sagt Kleiner, der sich gewünscht hätte, dass auch in der Bilfinger Straße, der Kelterstraße, der Pforzheimer Straße, der Langen Straße, der Brückenstraße, der Schloßgasse und der Vaihenwiesenstraße in Zukunft Tempo 30 gilt. Dass das nun nicht der Fall sein wird, hält er für „äußerst bedauerlich“. Schließlich werde in Ersingen schon lange über Tempo 30 diskutiert, auch mit Blick auf die Verkehrssicherheit. Kleiner beklagt im Enzkreis eine „relativ restriktive Haltung gerade im Grenzbereich“ und sagt, andere Landkreise würden das anders handhaben. Verkehrsbehördenleiter Müller hält dagegen und erklärt, im Rahmen des Lärmaktionsplans habe die Gemeinde eine schalltechnische Untersuchung erstellen lassen, auf deren Basis das Landratsamt eine Ermessensentscheidung treffe.
Eine Entscheidung, in der es allerdings nicht völlig frei sei: Man orientiere sich an der Straßenverkehrsordnung, die das Interesse auf den fließenden Verkehr richte, sagt Müller und erklärt, man müsse sich an Orientierungswerten ausrichten. Tempo 30 sei gemäß Straßenverkehrsordnung eine Ausnahme und nicht die Regel. Anders als in Bilfingen werden in Ersingen laut Müller die notwendigen Werte in keinem Bereich erreicht. Müller betont, man habe sich bei der Datengrundlage sehr viel Mühe gegeben. Das Landratsamt habe die Werte aus der schalltechnischen Untersuchung nochmal verifiziert. Er verweist darauf, dass sich in Ersingen die Verkehrsströme aufteilen, dass anders als in Bilfingen nicht alle Autos durch dieselbe Straße fahren: Sie können nicht nur die Pforzheimer Straße und die Lange Straße in Richtung Ispringen benutzen, sondern auch die Wilfderdinger Straße und die Vaihenwiesenstraße in Richtung Ersinger Kreuz.
Gesetzgeber in der Pflicht
Müller plädiert dafür, den Gesamtzusammenhang zu sehen. Und dazu gehöre auch, die Interessen des fließenden Verkehrs zu berücksichtigen. Er betont, das Landratsamt sei nicht der Verordnungsgeber, sondern führe nur Verordnungen aus. „Es ist nicht unsere Aufgabe, die Normen zu gestalten.“ Ein Punkt, in dem er sich mit Kleiner einig ist. Letzterer sieht den Bundesgesetzgeber in der Pflicht, das Thema mit einer „einfachen, klaren Regelung“ zu befrieden. Es könne nicht sein, dass Gemeinden viel Geld für Lärmaktionspläne und schalltechnische Untersuchungen ausgeben müssen, um Tempo 30 zu bekommen.