Keltern -  10.11.2021
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Entscheidung über Zukunft von Winzerhalle in Ellmendingen naht

Keltern-Ellmendingen. Das Verfahren um die Zukunft der Winzerhalle in Ellmendingen geht in die nächste Runde. Das hat die Gemeinde Keltern am Mittwoch in einer Pressemitteilung bekanntgegeben. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) verhandele nun am 26. Januar 2022 die von der Gemeinde eingelegte Berufung. Zuvor hatte es das Verwaltungsgericht Karlsruhe in erster Instanz für unzulässig erklärt, dass die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht für die Halle ausgeübt hatte.

"Unser Ziel bleibt, dass wir die geschichtsträchtige Winzerhalle als öffentliche Einrichtung für die Allgemeinheit nutzen können", sagt Bürgermeister Steffen Bochinger. "Die Vereine und wir brauchen nach Jahren des Stillstands Klarheit." Die Gemeinde habe ein Nutzungskonzept entwickelt, das unter anderem kulturelle Veranstaltungen vorsieht, aber auch Weinverkauf ermöglicht.

Die Radsportveranstaltungen sollen dort weiter eine Heimat haben ebenso wie das Weinfest und andere kulturelle Veranstaltungen. Vor einer Nutzung stehe allerdings die Sanierung: Allein für die Erneuerung der Decke müsse mit Kosten von mehreren Hunderttausend Euro gerechnet werden.

Mehrere Gesprächsrunden im Vorfeld ohne Erfolg

Zur Erinnerung: Die Winzergenossenschaft hatte die Halle in Ellmendingen in den 1930er-Jahren mit großem Einsatz der Mitglieder gebaut. Seit der Liquidation der Winzergenossenschaft steht die Zukunft der Halle zur Disposition. Bei einer Ausschreibung reichte die Gemeinde ein Kaufangebot ein.

"Die angebotene Summe entsprach dem, was Gemeinderat und Verwaltung mit Blick auf die Verwendung von Steuergeldern verantworten konnten", sagt Bochinger. Eine Privatperson bot eine höhere Summe und erhielt den Zuschlag. Daraufhin machte die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch: um die städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich sicherstellen zu können.

Mehrere Gesprächsrunden im Vorfeld und die Suche nach einvernehmlichen Lösungen waren ohne Erfolg geblieben. Der Käufer legte Widerspruch beim Landratsamt ein, den die Behörde ablehnte. Im nächsten Schritt reichte der Käufer Klage gegen die Nutzung des Vorkaufsrechts beim Verwaltungsgericht Karlsruhe ein. Die erste Instanz entschied im Sinne des Käufers. Die Gemeinde reagierte mit einem Berufungsantrag beim VGH, der zugelassen wurde.

Autor: pm