Keltern -  26.08.2026
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„Lärmterror“ in Keltern: Anwohner klagen über laute Zweiräder und Bedrohungen

Keltern. Anwohner in Ellmendingen sprechen von Lärmterror durch motorisierte Jugendliche. Die Kelterner Verwaltung sieht sich durch aufgebrachte Bürger massiv beleidigt.

Am Tag erscheint das Sträßchen Ecke Murgstraße/Dreisamstraße Richtung Grenzsägmühle wie ein Naturidyll. In den Abend- und bis in die Nachtstunden hinein treffen sich dort Jugendliche aus der Region mit ihren Zweirädern. Anwohner sprechen von einem „Höllenlärm“.
Am Tag erscheint das Sträßchen Ecke Murgstraße/Dreisamstraße Richtung Grenzsägmühle wie ein Naturidyll. In den Abend- und bis in die Nachtstunden hinein treffen sich dort Jugendliche aus der Region mit ihren Zweirädern. Anwohner sprechen von einem „Höllenlärm“. Foto: Marx

Schlaflose Nächte am Naturidyll in Ortsrandlage? Ja. Schuld daran sind nach Aussagen gleichsam genervter und frustrierter Anwohner Jugendliche und junge Erwachsene, die mit ihren motorisierten Zweirädern nicht selten einen Höllenlärm verursachen. Seit längerem müssen diese Bürger zur Kenntnis nehmen, dass sich der kleine Ortsverbindungsweg zwischen dem Ellmendinger Wohngebiet Ecke Murgstraße/Dreisamstraße und der benachbarten Grenzsägmühle ab den Abendstunden zum beliebten Jugendtreff wandelt. Die Anwohner, die die Redaktion zum Vor-Ort-Termin gebeten haben, möchten namentlich nicht genannt werden. Man fühle sich unterschiedlichen Bedrohungslagen ausgesetzt. So sei man schon ganz offen darauf hingewiesen worden, dass man wisse, wo die Kritiker wohnten und es Leute gebe, die solche Probleme lösen könnten. Auch sei es filmreif schon zu einer Szene gekommen, bei der vor dem Haus mehrere Akteure ihre Zweiräder in der Gruppe als Machtdemonstration hätten aufheulen lassen.

Als die Redaktion vor Ort ist, sind indessen auch andere Einheimische auf dem Schleichweg mit ihren Motorrollern unterwegs, obwohl auf der Seite der Grenzsägmühle unübersehbar das Verkehrszeichen 260 installiert ist – ein Verbotszeichen, dass Kraftfahrzeuge und Motorräder dort eindeutig ausschließt. Durch ein Zusatzschild ist geregelt, dass der land- und forstwirtschaftliche Verkehr von der Regelung ausgenommen ist.

Aus Sicht einiger Anwohner seien dort zu allem Übel oftmals aufgemotzte Zweiräder unterwegs und verursachten einen irren Sound. Man habe sich sowohl an den kommunalen Ordnungsdienst von Keltern als auch die Polizei beim Revier Neuenbürg gewandt.

Polizei bestätigt Probleme

Über die Pressestelle der Polizei wird mehr als deutlich, dass die Anliegen der Anwohner berechtigt sind. Benedikt Sengle von der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit bestätigt: „Der Bereich um den Penny-Parkplatz, die Grenzsägmühle, die Dreisamstraße sowie den angrenzenden Schulhof hat sich seit Beginn des Jahres 2026 verstärkt als Treffpunkt für Jugendliche aus den umliegenden Gemeinden entwickelt. In diesem Zusammenhang gingen bei der Polizei mehrfach Beschwerden wegen Ruhestörungen ein, die vor allem durch unzulässiges Befahren des Fuß- und Radwegs sowie durch zu laute oder technisch veränderte Zweiräder verursacht wurden.“ Bei den Kontrollen seien konsequent Verstöße geahndet worden.

Sengle weiter: „Bislang führten die Überprüfungen unter anderem zu mehreren Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Urkundenfälschung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.“

Im Zuge dieser Maßnahmen habe das Polizeirevier Neuenbürg bislang insgesamt fünf Motorroller sichergestellt. Allerdings: Der Polizei lägen aktuell noch keine Erkenntnisse oder Anzeigen über konkrete Bedrohungslagen oder gezieltes Einschüchtern von Anwohnern vor. Auch eine Überprüfung der polizeilichen Informationssysteme erbrachte hierzu keine entsprechenden Einträge. Die Polizei macht aber ausdrücklich klar:

„Sollte es zu konkreten Vorfällen oder Bedrohungen kommen, bitten wir betroffene Anwohner dringend darum, dies umgehend bei der Polizei anzuzeigen, damit diesen Sachverhalten konsequent nachgegangen werden kann.“

Das Polizeirevier Neuenbürg werde den Bereich auch weiterhin im Auge behalten und Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der Verkehrsregeln und die Nachtruhe der Anwohner zu gewährleisten.

Auch seitens der Kommune sei das Problem bekannt, bestätigt Bürgermeister Steffen Bochinger auf PZ-Anfrage. Man sei mit dem eigenen Gemeindevollzugsdienst (GVD) nicht für den fließenden Verkehr zuständig und dürfe daher auch keine Fahrzeuge anhalten. Trotzdem sei „unser GVD schon mehrfach vor Ort gewesen, um Präsenz zu signalisieren“, unterstreicht der Bürgermeister. Dies sei so mehrfach auch schon mit dem Verkehrsamt im Rahmen der Beschwerden des Bürgers erläutert worden, heißt es in der Antwort an die Redaktion weiter. Gleichwohl ist die Kommunikation mittlerweile arg gestört.

Bürgermeister Steffen Bochinger hat das neuerliche Schreiben der Kommunalverwaltung an die Beschwerdeführer zur Verfügung gestellt. Darin heißt es: „Ihre erneute Nachricht und die damit verbundenen Schilderungen der Situation rund um die Dreisam- und Murgstraße haben wir erhalten. Diese nehmen wir zum Anlass, um einige Punkte inhaltlich zu korrigieren.

Gemäß § 2 Absatz 4 Satz 6 StVO dürfen Mofas außerhalb geschlossener Ortschaften Radwege benutzen. Der von Ihnen angesprochene Radweg darf dementsprechend auch ohne die Zusatzbeschilderung Zeichen 240 von Mofas befahren werden beziehungsweise durfte dies auch in der Vergangenheit mit der ursprünglichen Beschilderung. Wie bereits mehrfach von unserer Seite berichtet und an Sie rückgemeldet wurde, erfolgte die Anordnung der Entfernung der Beschilderung mit Zeichen 240 aufgrund eines Verwaltungsgerichtsurteils durch das Landratsamt Enzkreis. Die Gemeinde darf keine Beschilderung oder deren Entfernung anordnen. Ihre Aussage hierzu, die Entfernung der Verkehrsschilder sei sichtlich dumm und ahnungslos entbehrt jeglicher Grundlage. Die Aussagen vom Polizeirevier Neuenbürg, das Ordnungsamt beziehungsweise die Gemeinde Keltern seien für die Beseitigung der Missstände verantwortlich, ist nicht korrekt. Nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde beim Landkreis können wir nochmals bestätigen, dass die Ortspolizeibehörde im Gegensatz zum Polizeivollzugsdienst lediglich den ruhenden Verkehr kontrollieren darf, aber nicht berechtigt ist, in den fließenden Verkehr einzugreifen. Dieses Recht obliegt dem Polizeivollzugsdienst. Von daher kann auch ein Bürgermeister hier nicht die Zweiradfahrer anhalten und kontrollieren.

Keine Schranke

Die Installation einer Schranke werden wir aus Gründen der Verkehrssicherung und Haftung nicht vornehmen. Natürlich steht es Ihnen frei, jederzeit den Polizeivollzugsdienst zu kontaktieren beziehungsweise Anzeige zu erstatten. Am Sachverhalt, wie er sich aktuell darstellt, ändert das allerdings nichts. Auch weitere Nachrichten an die Gemeinde werden daran nichts ändern. Gleichzeitig möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass wir es nicht akzeptieren, wenn unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ihnen unverschämt als dumm oder ahnungslos bezeichnet werden. Ebenso wenig führen Unterstellungen von Willkür oder die Bezeichnung unserer Begründungen als fadenscheinig zu einer anderen Bewertung des Sachverhalts.“ Der erwähnte Anwohner widersprach der Darstellung des Bürgermeisters.

Eine Bewertung des Verkehrsweges durch die Verkehrsbehörde des Enzkreises gibt es auch noch. Die Redaktion berichtet in Kürze auch über diesen Aspekt.