Knittlingen
Knittlingen -  13.08.2026
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Brandschutz im Faustmuseum Knittlingen wird teurer: Gemeinderat muss deshalb in den Sommerferien nachsitzen

Knittlingen. Am 18. August muss in einer Sondersitzung des Knittlinger Gemeinderats im Steinhaus geklärt werden, wie es im Faustmuseum weitergeht.

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Noch bis Weihnachten werden sich die Arbeiten in Sachen Brandschutz im Knittlinger Faustmuseum ziehen. Zunächst allerdings muss man sich im Gemeinderat nun darauf verständigen, wie die Arbeiten umgesetzt werden können. Foto: Pforzheimer Zeitung

Schon vor den Sommerferien war klar: Der Brandschutz im Faustmuseum wird teurer als gedacht. Allerdings sind die Kosten eigentlich nicht zu verhindern, weil die bösen Überraschungen im historischen Bestandsgebäude nun mal sind, wie sie sind. Ein Umlaufverfahren, wie von Bürgermeister Alexander Kozel im Juli angekündigt und in Gang gesetzt, hätte das Thema somit klären können – ohne Sondersitzung. Doch so einfach wird das Verfahren nicht. Verwaltungschef Kozel teilte nun mit: „Dem Umlaufverfahren wurde von einem Stadtrat widersprochen, weshalb nun in einer regulären Sitzung entschieden werden muss.“ Doch damit nicht genug. Kozel klärt auf: „Zum anderen kam noch eine Bauvoranfrage, die nicht mehr fristgerecht bis zur nächsten regulären Gemeinderatssitzung am 22. September behandelbar wäre. Wir haben dann noch einen weiteren Nachtrag für die Brandschutzsanierung im Faustmuseum und den kurzfristigen Wunsch auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat von Markus Röhrle aufgenommen.“ Die Sitzung findet übrigens ausnahmsweise im Steinhaus statt und beginnt erst um 18.30 Uhr. Um was geht es beim Faustmuseum im Detail? Die umfangreiche Verwaltungsvorlage gibt detailliert Auskunft. Zunächst dreht es sich um einen kleineren Posten bei den Elektro-Nachtragsarbeiten hinsichtlich der Beleuchtung im Rahmen der Brandschutzsanierung. Die Sicherstellung der funktionsgerechten Ausführung und die Nachrüstung fehlender Beleuchtungspunkte wird den Kostenansatz um 835 Euro von 136.236 auf 137.071 Euro erhöhen.

Die andere Position schlägt deutlich mehr ins Kontor und ist von grundsätzlicher Bedeutung. Tatsächlich geht es hierbei um umfangreiche Putz- und Trockenbauarbeiten. Die würden 22.313 Euro kosten. Entscheidend ist laut Verwaltung: „Bei Nichtumsetzung der Maßnahme können die erforderlichen Brandschutzauflagen nicht erfüllt werden, eine uneingeschränkte Nutzung des Faustmuseums ist daher nicht möglich.“ Sollte der Gemeinderat der Maßnahme zustimmen, ist auch klar, dass mit weiteren Behinderungen im Museum zu rechen ist, denn der Zeitplan geht vom Jahresende aus.

Architekt Martin Entenmann wird in der Sitzung für offene Fragen zur Verfügung stehen, heißt es in der Vorlage der Stadtverwaltung. Zum Hintergrund des Einspruchs im Umlaufverfahren klärt die Verwaltung wie folgt auf: „Eine Frage aus dem Widerspruch ist, ob die organisatorischen Einschränkungen aus der Baugenehmigung – Personenbegrenzung und Verbot von kulturellen Einzelveranstaltungen im Faustmuseum – nicht durch andere Brandschutzmaßnahmen aufgehoben werden könnten.“ Das beauftragte Brandschutzbüro Sinfiro habe dazu wie folgt Stellung genommen: „Das ist leider nicht möglich, da der entscheidende Faktor der Personenbegrenzung nicht der Raumabschluss der Decke ist. Die Anzahl der zu rettenden Personen wird insbesondere durch das Fehlen eines zweiten baulichen Rettungswegs begrenzt. Die Feuerwehr kann über die Leitern nur eine bestimmte Anzahl von Personen in einem bestimmten Zeitraum retten, der durch die Decke allein nicht begrenzt wird. Weiter klärt die Verwaltung auf: Die historischen Decken in allen Geschossen seien großflächig beschädigt, so dass die ursprünglich vorgesehene, kleinflächige Reparatur und Putzergänzung nicht umsetzbar sei. Im Rahmen einer Begehung vom 17. Juni mit dem Brandschutzgutachter sowie der ausführenden Fachfirma seien zwei technisch umsetzbare Varianten erarbeitet worden.

Variante 1 sehe eine Direktbeplankung der historischen Decken mit zusätzlich abgehängter Sichtdecke ohne Brandschutzanforderung vor. Diese Lösung ermögliche eine nachhaltige Ertüchtigung des Bestands sowie eine flexible und zukunftsorientierte Nutzung, da Leitungsführungen ohne zusätzliche brandschutztechnische Einschränkungen realisiert werden könnten. Variante 2 beinhalte eine eigenständige abgehängte sogenannte F30-Sichtdecke mit entsprechenden brandschutztechnischen Anforderungen, wodurch die Leitungsführung auf notwendige Installationen (Beleuchtung, Brandmeldeanlage, Rettungswege) beschränkt sei.

Nach fachlicher Abwägung werde die Variante 1 sowohl vom beauftragten Architekturbüro und Brandschutzingenieur als auch vom Bauamt ausdrücklich bevorzugt, da sie neben der Sicherung der historischen Bausubstanz insbesondere Vorteile hinsichtlich zukünftiger Flexibilität und Wirtschaftlichkeit biete. Nun ist der Gemeinderat gefragt.