Knittlingen
Knittlingen -  10.01.2024
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Fahrer nicht angeschnallt und betrunken: Autos stoßen in Knittlingen zusammen

Knittlingen. Zwei Fahrzeuge sind nach Polizeiangaben am Mittwochmorgen in Knittlinger Stadtteil Freudenstein-Hohenklingen miteinander zusammengestoßen. Einer der Unfallfahrer stand offenbar unter Alkoholeinfluss, beide Fahrer waren der Polizei zufolge nicht angegurtet.

Beide beteiligten Fahrer waren nicht angeschnallt.
Beide beteiligten Fahrer waren nicht angeschnallt. Foto: Maderla - stock.adobe.com (Symbolfoto)

Demnach war ein 22-jähriger Mercedes-Fahrer um 6.26 Uhr aus Richtung Maulbronn kommend auf der Maulbronner Straße in Richtung Ortsmitte unterwegs. Noch vor der Einmündung zur Knittlinger Straße wollte er links an einem parkenden Fahrzeug vorbeifahren. Ein 31-jähriger Mercedes-Sprinter-Fahrer bog von der Knittlinger Straße nach rechts in die Maulbronner Straße ab und stieß frontal mit dem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen.

Im Zuge der Unfallaufnahme ergab sich der Verdacht, dass der 22-jährige Fahrer des Mercedes unter Alkoholeinfluss stehen könnte. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von circa 1,6 Promille. Der eher Leichtverletzte wurde im Anschluss zur ärztlichen Versorgung und einer Blutentnahme in ein Krankenhaus gebracht. Ebenso verletzte sich dessen Beifahrer sowie der Fahrer des Sprinters leicht. Sie wurden in nahe gelegene Krankenhäuser gefahren.

An den nicht mehr fahrbereiten Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von geschätzt 10.000 Euro. Kräfte der Feuerwehr fingen auslaufende Betriebsstoffe auf. Um die Unfallstelle kam es zu Verkehrsbehinderungen. Im Einsatz waren zwei Rettungs- und ein Notarztwagen, die Feuerwehr von Knittlingen mit drei Fahrzeugen sowie zwei Funkstreifen der Polizei.

Präventionstipps der Polizei:

Da nach derzeitigem Ermittlungsstand die Unfallbeteiligten nicht angegurtet waren, weist die Poliezi auf den "Lebensretter Nummer 1", den Sicherheitsgurt, hin. Dieser kann bei Unfällen Leben retten. Weitere Informationen zu diesem Thema finden sie hier.

Ebenso gilt im Hinblick auf den Alkoholkonsum und das Führen von Fahrzeuge nachfolgendes:

  • Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten "relativen Fahruntüchtigkeit" gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
  • Ab 1,1 Promille wird bei Kfz-Lenkern im öffentlichen Straßenverkehr von "absoluter Fahruntüchtigkeit" gesprochen. Die Folgen sind in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis. Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt, Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinflusshandeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger.
  • Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,5 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) steigt das Unfallrisiko um das 12-fache. (Quelle: https://gib-acht-im-verkehr.de/alkohol/)

Autor: pol