Knittlingen
Knittlingen -  24.06.2019
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Hopp gegen Stöhr: Gerangel vor Gericht geht in nächste Runde

Knittlingen. Zweieinhalb Jahre ist es her, dass der Knittlinger Bürgermeister Heinz-Peter Hopp während einer öffentlichen Gemeinderatssitzung den Bauunternehmer Jochen Stöhr des Saales verwiesen und mit einem Hausverbot belegt hatte, weil dieser störte und ihn – unter anderem – als Lügner bezeichnete. Im Februar 2018 trafen sich die beiden vor dem Maulbronner Amtsgericht.

Das Verfahren wurde von Amtsgerichtsdirektor Bernd Lindner eingestellt, da aus seiner Sicht nicht eindeutig zu klären war, ob der Tatbestand der Drohung und Beleidigung erfüllt gewesen ist (PZ berichtete). Trotzdem geht das Tauziehen um die Frage, wer denn nun im Recht ist, bis heute weiter. Nachdem Stöhr Ende Mai vor dem Karlsruher Verwaltungsgericht durchgesetzt hatte, das damalige Hausverbot als rechtswidrig einzustufen, schlägt Hopp nun zurück und geht eine Instanz höher. Über Michael Rohlfing, den Anwalt der Stadt, hat er einen Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim stellen lassen.Das Verfahren droht langsam auszuufern, obwohl es sich dabei offenkundig um ein Bagatelldelikt handelt. Laut Rohlfing gehe es vor allem um die Beleidigungen und die Geste der geballten Faust, mit der sich Stöhr in Richtung des Bürgermeisters artikuliert habe.

„Herr Hopp wäre dazu bereit gewesen, die Sache auf sich beruhen zu lassen“, macht er klar. „Herr Stöhr lässt aber nicht locker und kämpft weiter um sein Recht. Und das tun wir ebenso.“ Im schriftlichen Urteil des Verwaltungsgerichts, das der PZ vorliegt, ist unter anderem festgehalten, dass es Stöhr insbesondere darum geht, eine Rehabilitation seiner Person zu erwirken.

Wer aber trägt die Kosten für den Rechtsstreit? „Der, der am Ende verliert“, sagt Rohlfing. Und sollte dies der Rathauschef sein, müsste die Stadt Knittlingen einspringen. Denn der Bürgermeister sei in dem Streitfall als „Vorsitzender des Gemeinderats“ tätig geworden. „Die Stadt kann sich daher einer solchen Klage nicht entziehen“, so Rohlfing. Über die Berufung muss der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entscheiden. Mit einem Urteil ist frühestens im Herbst zu rechnen.

Autor: pep