Aus dem Ratssaal Königsbach-Stein
Königsbach-Stein. Flüchtlinge brauchen Wohnraum: Immer mehr Flüchtlinge aus der Ukraine kommen nach Deutschland, auch in die Region. In Königsbach-Stein sind aktuell rund 70 in privaten Unterkünften untergebracht. Die Gemeinde selbst hat bislang noch keine Personen unterbringen müssen. Sollte tatsächlich eine Million Ukrainer nach Deutschland fliehen, müsste Königsbach-Stein rein rechnerisch 131 Personen unterbringen – und damit mehr als in den derzeit bestehenden Unterkünften Platz haben.
In den kommenden Wochen kann man laut Ordnungsamtsleiter Dominik Laudamus voraussichtlich 35 bis 40 Flüchtlinge unterbringen. „Aber dieser Puffer wird nicht lange halten.“ Weil es kaum möglich ist, weitere Unterkünfte durch Bau oder Anmietung zu gewinnen, möchte die Gemeinde zunächst zeitnah die gemeindeeigenen Unterkünfte voll belegen, mit einer Reserve für Obdachlose. Zudem will man private Mietverträge abschließen und einen weiteren Standort für eine Gemeinschaftsunterkunft vorbereiten. Um handlungsfähig zu bleiben, hat der Gemeinderat nun Bürgermeister Heiko Genthner dazu ermächtigt, in dringenden Fällen über außerplanmäßige Ausgaben von bis zu 25 000 Euro zu entscheiden.
Kita-Beiträge: Die Kalkulation der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung soll überarbeitet werden. Dabei soll auch eine Kalkulation für eine Betreuung über 35 Stunden pro Woche vorgenommen werden. Hintergrund ist, dass bei einer Bedarfsumfrage als häufigster Wunsch genannt wurde, eine Betreuung der Kinder an drei Tagen vormittags und an zwei Tagen nachmittags mit einem Gesamtumfang von rund 35 Stunden anzubieten. Allerdings ist eine Veränderung der Betreuungsangebote im laufenden Kita-Jahr unter anderem wegen der Corona-Krise, der Haushaltslage und des Fachkräftemangels nicht möglich. Schwierig wird es auch, die Betreuungszeiten in allen Kitas umzustellen. Deswegen hat sich das Kita-Kuratorium darauf verständigt, dass für eine erneute Umfrage konkretere Vorgaben notwendig sind, um von den Eltern verbindlichere Aussagen zu erhalten. Dabei soll durch die Überarbeitung der Gebührenkalkulation auch geklärt werden, welche Beiträge für die 35-Stunden-Betreuung erhoben werden müssten.
