Prozess um Scheinehen: Pakistaner aus dem Enzkreis soll Landleuten zu Aufenthaltsrecht verholfen haben
Enzkreis/Pforzheim. Vor dem Pforzheimer Amtsgericht hat am Mittwoch der Prozess gegen einen Pakistaner begonnen, dem vorgeworfen wird, gegen Bezahlung Scheinehen vornehmlich zwischen Landsleuten und EU-Bürgerinnen aus Bulgarinnen vermittelt und organisiert zu haben. Damit habe er seit 2016 in elf Fällen Beihilfe zum Erschleichen von Aufenthaltskarten in Deutschland geleistet, so Staatsanwältin Christine Roschinski bei der Verlesung der Anklageschrift.
Anfang April war der damals 38-Jährige in Stein festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Am selben Tag wurden insgesamt sechs Wohnungen im Enzkreis, aber auch in Pforzheim, Bruchsal und Esslingen durchsucht. 25 Personen waren im Visier der Fahnder. Begonnen hatten die Ermittlungen laut Polizei bereits im Sommer 2018.
Zum Prozessauftakt zeigte sich nun ein verworrenes Bild. Sieben Zeugen wurden unter dem Vorsitz von Richter Patrick Stemler angehört. Einer konnte oder wollte sich an gar nichts mehr erinnern. Eine andere verstrickte sich in Widersprüche. Die Aussage des Angeklagten zu seinem Leben und den Vorwürfen war weitschweifig. Dass sie von einem Dolmetscher übersetzt werden musste, erschwerte die Sache zudem.
Im Kern hatte der 38-jährige Pakistaner, der seit 2009 in Deutschland lebt, abgestritten, gewerbsmäßig Scheinehen vermittelt zu haben. Lediglich in einem Fall räumte er ein, für eine Scheinehe bezahlt zu haben – und zwar aus persönlichen Gründen. Er habe die Mutter seiner vier Kinder, von der er allerdings geschieden war, nach Deutschland holen wollen.
Die Ermittlungen der Polizei zeigen ein völlig anderes Bild. Demnach hatte der Pakistaner immer wieder verschiedene Gewerbe angemeldet und Wohnungen untervermietet. Bei ihm im Haus seien Blankodokumente und ein offensichtlich gefälschter Firmenstempel gefunden worden. So habe er Landsleute und Inder wie auch die Osteuropäerinnen mit den nötigen Papieren versorgt, die diese zur Vorlage bei der Ausländerbehörde brauchten, um an ein Aufenthaltsrecht zu kommen.
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