Wahl in Königsbach-Stein: Vorwürfe der Wahlbeeinflussung gegen Heiko Genthner
Königsbach-Stein. Der Wahlkampf in Königsbach-Stein nimmt noch einmal Fahrt auf. Zuletzt wurde gegen Heiko Genthner von unbekannter Seite eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Kommunalaufsicht eingereicht. Der Grund: Genthner soll auf seiner privaten Facebook-Seite amtliche Nachrichten und Wahlkampf vermischt haben. Der Amtsinhaber sieht in den Anschuldigungen reine Wahlkampftaktik.
Eine solche Beschwerde kann dazu führen, dass eine Wahl nicht stattfinden darf, wenn die Anschuldigungen nach Prüfung der Kommunalaufsicht schwerwiegend sind. Das ist in Königsbach-Stein nicht der Fall. „Wir sind zum Ergebnis gekommen, dass die Wahl nicht abgesagt werden muss“, bestätigt die Leiterin der Kommunalaufsicht, Maral Saraie.
Sie und ihr Team hatten geprüft, ob Genthner auf seinem Profil im sozialen Netzwerk „Facebook“ amtliche Nachrichten mit Wahlkampftexten vermischt hat. Am 23. März hatte Genthner sein Profil auf der Plattform eröffnet und am 26. März dort über den Erlass von Kita-Gebühren durch die Gemeinde Königsbach-Stein informiert. Zu einem späteren Zeitpunkt folgte eindeutige Wahlwerbung über den gleichen Kanal.
Zu diesem konkreten Beispiel sagt die Kommunalaufsicht: „Es gibt kein Gesetz, dass das konkret verbietet. Es ist außerdem zu unterscheiden, ob amtliche Informationen vorher oder zeitgleich von Seiten der Gemeinde im Amtsblatt oder auf der Homepage veröffentlicht werden oder nicht.“
Ein klarer Fall von nicht zulässiger Wahlbeeinflussung wär laut Saraie, wenn beispielsweise ein Bürgermeister seine Wahlwerbung im amtlichen Teil des Amtsblatts veröffentlichen würde. Obwohl die Wahl wie geplant stattfinden kann, ist das Thema noch nicht vom Tisch.
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