Maulbronn
Maulbronn -  01.02.2022
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Angeklagter sagt vor Gericht überraschend doch aus: Rangelei mit Polizisten wirft viele Fragen auf

Maulbronn. Wegen Widerstandes und Körperverletzung hat sich am Dienstag ein 24-Jähriger vor dem Maulbronner Amtsgericht verantworten müssen. Am 10. Januar vergangenen Jahres habe er sich massiv gegen eine nächtliche polizeiliche Fahrzeugkontrolle zur Wehr gesetzt, lautete die Anklage von Staatsanwalt Lars Jaklin.

Er habe die beiden Polizeibeamten mit seiner Taschenlampe geblendet, nach dem Aussteigen vom Beifahrersitz sei er der Aufforderung des einen Beamten, Abstand zu ihm zu halten, nicht nachgekommen, habe sich geweigert den Kofferraum zu öffnen und sei dem Beamten bedrohlich näher gekommen, sodass dieser schließlich den Schlagstock zog und mehrmals zuschlug. „Ich mache dich fertig“, habe der Angeklagte gedroht, als er sich aufrappelte. Der Polizeibeamtin, die ihm Handschließen anlegen wollte, habe er die Finger eingeklemmt, so dass diese drei Tage lang krank geschrieben wurde.

Wie sich während der Verhandlung vor Amtsgerichtsdirektor Bernd Lindner ergab, hatte auch der Angeklagte, der 0,0 Promille Alkohol in jener Nacht aufwies, eine Schädelprellung davongetragen. Zunächst machte der Angeklagte von seinem Recht zu schweigen Gebrauch. Nach rund einer Stunde Verspätung erschienen dann die beiden Polizeibeamten, die weitgehend die Anklage bestätigten. Man habe das Fahrzeug kontrollieren wollen, weil im Vorjahr zu dieser Zeit eine nächtliche Ausgangsbeschränkung verhängt war, berichtete die Polizeiobermeisterin. Der Angeklagte sei ausgestiegen, habe hektisch in seinen Taschen herumgefummelt, so dass sie sich gefragt habe, was er wohl darin suche. Die Aufforderung des Kollegen stehenzubleiben, habe er nicht befolgt. So habe der Kollege den Stock in die Hand genommen. Der Angeklagte habe ihn gepackt und weggedrückt. Daraufhin habe der Beamte zugeschlagen. Der Angeklagte habe sich derart seltsam benommen, dass sie beide von Alkohol- oder Drogenkonsum ausgegangen seien. Sie selbst habe kurz mit der jungen Frau im Wagen sprechen wollen.

Auch der Polizeihauptmeister sagte Ähnliches aus: Der Angeklagte sei auf ihn zugekommen und mit Worten nicht zu beruhigen gewesen. Auf dem Beifahrersitz fanden die Beamten ein Faustmesser, das verboten ist. Das habe der Angeklagte aber nicht mit nach draußen genommen. Möglicherweise habe er auch die Hand der Obermeisterin nicht absichtlich eingeklemmt, sagte diese aus. Staatsanwalt Jaklin stellte daher in Aussicht, den Anklagevorwurf der Körperverletzung einzustellen. Alles schien danach auf ein rasches Ende des Prozesses hinzudeuten. Jetzt aber wollte der Angeklagte sich doch äußern, wodurch die Verhandlung eine überraschende Wende nahm: Er habe mit der Fahrerin im Fahrzeug geschlafen, als die Polizei kam.

Als die Beamten in den Wagen leuchteten, habe er zurückgeleuchtet. Er sei mit erhobenen Händen ausgestiegen. Die Hände habe er nicht herunter genommen, trotzdem sei er geschlagen worden. Die Beamtin habe ihm mit Pfefferspray gedroht, daher habe er sich geduckt, habe einen Stoß vom Hauptmeister bekommen, der ihn über die Motorhaube schleuderte. Erst daraufhin habe er gesagt, er mache ihn „fertig“. Seine damalige Begleiterin war als Zeugin nicht erschienen. Verteidiger Michael Schilpp beantragte daher, sie zu hören.

Die Verhandlung wird nun am 10. Februar 12.30 Uhr fortgesetzt.

Autor: Christiane Viehweg