Maulbronn
Maulbronn -  27.02.2022
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Bei Kontrolle Polizisten angegangen: Mann in Maulbronn zu Geldstrafe verurteilt

Maulbronn. Mit einer Geldstrafe hat am Donnerstag das Verfahren wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte vor dem Maulbronner Amtsgericht geendet. Der 24-jährige Kaufmann wurde zu 60 Tagessätzen zu je 45 Euro, also zu insgesamt 2600 Euro, verurteilt. Den Betrag kann er in monatlichen Raten bezahlen. Als vorbestraft gilt er damit noch nicht, das ist erst ab 90 Tagessätzen der Fall.

In der Nacht zum 10. Januar vergangenen Jahres sollte er als Beifahrer eines parkenden Wagens kontrolliert werden. Darüber hatte er sich wohl aufgeregt, war einem der Beamten nach dem Aussteigen zu nahe gekommen und hatte dessen Schlagstock zur Seite gedrückt. „Ich mach‘ dich fertig!“, hatte er gesagt, als ihn ein wuchtiger Hieb des Beamten zu Boden streckte. Dem Anlegen der Handschellen widersetzte er sich und klemmte dabei die Hand der Polizistin ein. Vor Amtsgerichtsdirektor Bernd Lindner hatte er angegeben, er sei mit erhobenen Händen aus dem Wagen gestiegen und völlig grundlos geschlagen worden. Das glaubte Lindner nicht, wie er in der Urteilsbegründung ausführte.

Das Urteil basierte auf einem Verständigungsgespräch zwischen Richter, Staatsanwalt Lars Jaklin und Verteidiger Michael Schilpp. Voraussetzung war, dass der Angeklagte nicht mehr behaupte, grundlos geschlagen worden zu sein und damit die beiden Beamten der Lüge bezichtigte. Diese hatten Gegenteiliges ausgesagt: Der Angeklagte sei aufgeregt und aggressiv gewesen. Das räumte er nun ein. Staatsanwalt Jaklin sah keinen tätlichen Angriff des Angeklagten in dessen Verhalten. Er habe aber die Kontrolle behindert und Widerstand geleistet, wodurch er die Polizistin fahrlässig verletzt habe. Dass der Polizeibeamte Schmerzen in der Schulter erlitten hatte wegen der Schläge, die er dem Angeklagten verabreicht habe, könne dem Kaufmann nicht angelastet werden. Jaklin beantragte eine Geldstrafe von 65 Tagessätzen zu je 45 Euro, also 2925 Euro insgesamt. Verteidiger Schilpp hielt insgesamt 1200 Euro für angemessen. „Es wäre auch milder gegangen!“, sagt er in Richtung des Polizeibeamten. Richter Lindner sah das Urteil als „Warnschuss“ für den nicht vorbestraften Angeklagten.

Autor: vie