Belästigung verharmlost: Rentner berührt junges Mädchen in der Warteschlange und endet vor Gericht
Maulbronn. Als das heute 14-jährige Mädchen Anfang Dezember 2024 in der Warteschlange eines Supermarkts im östlichen Enzkreis darauf wartete, bezahlen zu können, fühlte sie, wie der 81-Jährige, nun Angeklagter vor dem Amtsgericht in Maulbronn, sie von oben bis unten über den Po strich, um sie dann anzulächeln, bevor er sich ohne Einkäufe aus dem Discounter trollte. Das kostet ihn 2100 Euro. Zu einer Geldstrafe in dieser Höhe wurde er am Mittwoch verurteilt.
Der 81-Jährige konnte sich zunächst in Sicherheit wähnen. Das Opfer erzählte zwar am gleichen Tag ihrer besten Freundin von dem Übergriff, den Gang zur Polizei scheute sie – vorerst. Am 30. Mai dieses Jahres brachte der Angeklagte, der in seiner Wohnortgemeinde – laut Zeugenaussagen – dafür bekannt ist, dass er sehr jungen Mädchen immer sehr freundlich zulächelt, das Fass zum Überlaufen, als er eine Dreiergruppe – unter ihnen die Betatschte – in der Ortsmitte angesprochen haben soll, sich zu ihnen auf die Bank setzte und eine Reihe unangemessener Komplimente und Angebote vom Stapel gelassen haben soll. „Du brauchst dich nicht schminken. Bei Dir ist das Natur. Du bist die Hübscheste“, drängte er seiner „Favoritin“ noch seine Telefonnummer auf. Die Einladung, in seine Wohnung zu kommen, um die Champignons aus seiner Einkaufstüte zu putzen, galt dagegen offenbar der ganzen Clique. Dieses Mal führte der Weg der Freundinnen zur Polizei, wo auch der Po-Streichler vom Dezember ans Licht kam.
Der Strafbefehl über 50 Tagessätze zu je 35 Euro wegen sexueller Belästigung stieß bei dem Rentner auf völliges Unverständnis. Er legte Einspruch ein. Sein Alibi, dass er Hausverbot am Tatort-Discounter habe, beeindruckte Amtsgerichtsdirektor Bernd Lindner und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Dimitra Triantafillidi, genauso wenig wie die Argumentationskette, dass ihm von den Eltern eins reingewürgt werden solle und die Mädchen daher lügen würden – zumindest, was Körperkontakte angehe.
Umso freimütiger erläuterte er dem Gericht, dass schmeichelnde Worte aus dem Mund eines 81-Jährigen unabhängig von einem Altersunterschied von mehr als 60 Jahren überhaupt nicht unanständig wären. „Komplimente zu machen, ist doch nett“, befand er, zumal eines der Mädchen immer vor seiner Wohnung auf ihn wartete und ihm zuwinken würde. Den Einwurf von Lindner, dass ein derartiges Verhalten völlig unangemessen sei, prallte im wahrsten Sinn auf taube Ohren.
