Maulbronn
Maulbronn -  19.12.2025
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Nach Verfolgungsfahrt mit der Polizei: Angeklagter fürchtet ohne Führerschein um Job

Maulbronn. Ein Rennen rund um Knittlingen hatte sich ein 24-Jähriger in diesem Sommer mit der Polizei geliefert. Da er recht flott unterwegs gewesen war, wollte ihn eine Streife kontrollieren. Das wollte aber der junge Mann nicht. Er gab Gas, raste um den ganzen Ort, schließlich mit rund 90 „Sachen“ eineinhalb Kilometer lang über einen Feldweg, bis er an einer Wiese Halt machte und zu Fuß flüchtete. Im Wagen hatte er noch vier weitere Insassen.

Im Amtsgericht Maulbronn wird am 9. Januar ein Urteil fallen. Ein junger Mannhatte Einspruch gegen ein Urteil eingelegt.
Im Amtsgericht Maulbronn wird am 9. Januar ein Urteil fallen. Ein junger Mannhatte Einspruch gegen ein Urteil eingelegt. Foto: Stäbler

Im Juli bekam er einen Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 25 Euro, also 500 Euro, sowie ein sechsmonatiges Fahrverbot. Dagegen legte er Einspruch ein. Am gestrigen Freitag musste er sich im Maulbronner Amtsgericht vor Richter Rüdiger Grimm verantworten. Seine Verteidigerin Kathrin Cetani kündigte ein „umfassendes Geständnis“ an: Ihr Mandant habe sich falsch verhalten, was er bedaure. Es sei eine „Kurzschlussreaktion“ gewesen. Auf Nachfragen des Richters erklärte sie allerdings stets: „Dazu macht mein Mandant keine Angaben.“ Endlich wurde „bröckchenweise“ klarer, um was es an jenem Abend gegangen war: „Angst“ habe der junge Mann vor der Polizei gehabt.

Und warum, wollte der Richter wissen. „Weil man halt eben Angst vor der Polizei hat“, so die Verteidigerin. Na ja, man sei von einer Feier gekommen und habe „minimal“ Alkohol getrunken gehabt, so die Verteidigerin. Daher das Bemühen, sich einer Kontrolle zu entziehen. Und nun das Hauptanliegen und der Grund des Einspruchs: Der Angeklagte mit anspruchsvollem Beruf, gerade arbeitslos, hatte einen vielversprechenden Job in Aussicht, allerdings mit Führerschein als Bedingung. Was nun? Richter und Staatsanwalt Lars Jaklin sannen auf Möglichkeiten, dem Angeklagten seine berufliche Chance nicht zu nehmen. Obwohl der Strafbefehl, darüber waren sich Richter und Staatsanwalt einig, äußerst milde ausgefallen sei. Möglicherweise könnte indes die Führerscheinsperre verkürzt und die Geldauflage dafür deutlich erhöht werden. Darüber soll am 9. Januar endgültig entschieden werden.