Maulbronn
Maulbronn -  13.02.2026
Artikel teilen: Facebook Twitter Whatsapp

Standort gefährdet Maulbronner Kloster? Entscheidung über Windräder in Neulingen erst nach der Landtagswahl

Maulbronn/Neulingen. Der Konflikt über umstrittene Gebiete für Windräder im Nordschwarzwald wird nicht mehr vor der Landtagswahl am 8. März entschieden. Die Verbandsversammlung des Regionalverbands wird am 11. März im Rathaus Mühlacker drei Tage nach der Parlamentswahl festlegen, wie es mit den strittigen Standorten in Pforzheim zwischen Huchenfeld und Hohenwart sowie in Remchingen und Engelsbrand weitergeht. Auf diesen Termin hat sich der Ältestenrat des Verbands verständigt, sagte Direktor Sascha Klein der PZ. Kürzlich waren im Planungsausschuss in Calw die Meinungsverschiedenheiten eskaliert (die PZ berichtete). Zudem musste Vorsitzender Klaus Mack die Verbandsversammlung in Freudenstadt verschieben.

Kloster Maulbronn Klosterkirche
Das Kloster Maulbronn ist seit 1993 Welterbestätte. Windenergieanlagen in Neulingen könnten den außergewöhnlichen Wert des Klosters schädigen, sagt das Land. Foto: Pforzheimer Zeitung

Beim Land nachgehakt

Klar ist jedoch, dass die obersten Denkmalschützer des Landes strikt gegen die anvisierte Windkraftfläche WE3 in Neulingen sind, weil damit das rund sechs Kilometer entfernte Weltkulturerbe Kloster Maulbronn gefährdet werde. Günter Bächle aus Mühlacker, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Regionalverband, hat bei der Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi (CDU), nachgehakt und eine Antwort des Ministerialdirektors Christian Schneider erhalten. Mit seinen sieben Welterbestätten hüte Baden-Württemberg „einen ganz besonderen Schatz für die gesamte Menschheit“, schrieb Schneider. Der Welterbetitel des Klosters Maulbronn sei „Auszeichnung und Verpflichtung zugleich“. Das Land habe von den Vereinten Nationen und damit von der Weltgemeinschaft den Auftrag angenommen, die Welterbestätten vor Schädigung zu schützen.

Die Landesregierung habe „ein Bewertungsraster für Windenergieanlagen in der Umgebung von Kulturdenkmalen“ vorgelegt. Das Raster bewirke, dass der Umgebungsschutz der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen bei über 99 Prozent der Kulturdenkmale nicht entgegenstehe. Doch der Fall Maulbronn sei anders gelagert. So habe das Landesamt für Denkmalpflege als Fachbehörde des Landes in seinen Stellungnahmen den Regionalverband „auf eine mögliche Betroffenheit des Welterbes in Maulbronn hingewiesen“.

Genauer gesagt: „Die Errichtung von Windenergieanlagen im Vorranggebiet WE3 bei Neulingen schädigt den außergewöhnlichen universellen Wert der Stätte.“ Im Klartext: Weder denkmalfachlich noch -rechtlich seien Windräder in der Nähe des Klosters möglich, so Ministerialdirektor Schneider.

Da ein Gutachter der Firma, die in Neulingen Windräder bauen will, das anders sieht als die Denkmalschützer, hat der Regionalverband den ins Auge gefassten Standort aus seinem Plan für Windkraft herausgenommen. Die unterschiedlichen Ansichten werden in einer weiteren Erörterungsrunde bewertet. Direktor Klein geht davon aus, dass die Regionalräte in Mühlacker eine erste Fassung des Plans für Windenergie verabschieden können. Ob aber außer dem Gebiet Neulingen die anderen angefochtenen Orte in eine zusätzliche Runde geschoben werden, ist noch nicht geklärt.