Verhandlung in Maulbronn erneut vertagt: Zeugin erscheint nicht
Die Verhandlung am Donnerstag wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung vor dem Maulbronner Amtsgericht war verhältnismäßig kurz und geprägt von Unterbrechungen. Angeklagt war ein Kaufmann (24). Laut Anklage von Staatsanwalt Lars Jaklin hatte dieser sich in der Nacht zum 10. Januar 2021 gegen zwei Polizeibeamte zur Wehr gesetzt, die den Wagen kontrollieren wollten, in dem er als Beifahrer saß.

Maulbronn. Wie bereits nach dem ersten Verhandlungstag am 2. Februar berichtet, fühlten sich die beiden Beamten, eine 30 Jahre alte Obermeisterin und ihr 39-jähriger Kollege, durch das Verhalten des Angeklagten bedroht. Er sei nach Aufforderung zwar ausgestiegen, habe aber keinen Abstand gehalten und nach dem Schlagstock des 39-jährigen Polizisten gegriffen. Dieser habe dann mehrmals zugeschlagen und sich dabei an der Schulter verletzt. Überhaupt habe sich der Angeklagte benommen, als stehe er unter Alkohol oder Drogen, erinnerten sich die Beamten übereinstimmend als Zeugen.
Ganz anders war die Darstellung des Kaufmannes, der aussagte, er sei mit erhobenen Händen ausgestiegen und völlig grundlos geschlagen worden. Er hatte bei dem Vorfall eine Schädelprellung erlitten. Ein durchgeführter Test hatte 0,0 Promille Alkohol beim nicht vorbestraften Mann ergeben.
Zehnminütige Wartezeit
Seine damalige Begleiterin war trotz Ladung am ersten Verhandlungstag vor Amtsgerichtsdirektor Bernd Lindner nicht als Zeugin erschienen. Sie könne seine Angaben bestätigen, war sich der Angeklagte sicher. Indes – die Dame erschien auch am Donnerstag nicht vor Gericht, trotz Ladung mit persönlicher Zustellung. Nach etwa zehnminütiger Wartezeit gab Richter Lindner die Hoffnung auf, dass die Zeugin doch noch erscheinen könnte: „Wer nach zehn Minuten nicht da ist, kommt gar nicht“, befand Lindner. Verteidiger Michael Schilpp konnte sich dem nur anschließen.
Der jungen Frau könnte ihr abermaliges Nichterscheinen teuer zu stehen kommen, denn die Verhandlung wurde wegen ihres Fernbleibens schon zum zweiten Mal verlegt. Aller Wahrscheinlichkeit nach, wird sie zum nunmehr dritten Verhandlungstag, am Donnerstag, 24. Februar, um 13.30 Uhr polizeilich vorgeführt werden: ein äußerst kostspieliger Hol- und Bringdienst.